Betriebsvermögen steueroptimiert übertragen
Betriebsvermögen steueroptimiert übertragen: Unternehmensnachfolge mit den Verschonungsregelungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wie lässt sich ein Unternehmen auf die nächste Generation übertragen, ohne dass die Erbschaft- oder Schenkungsteuer die Unternehmenssubstanz belastet? Die §§ 13a ff. ErbStG sehen für begünstigtes Betriebsvermögen weitreichende Steuerbefreiungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können 85 % oder sogar 100 % des begünstigten Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont werden.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist deshalb die Frage entscheidend, wie das Unternehmen strukturiert ist, welches Vermögen tatsächlich begünstigt ist und wann die Unternehmensnachfolge geplant wird.
Denn die steuerlichen Vorteile entstehen nicht erst im Zeitpunkt der Übertragung. Die entscheidenden Weichen werden häufig bereits Jahre vorher gestellt.
Unternehmensnachfolge ist mehr als eine Vermögensübertragung
Das eigene Unternehmen ist für viele Unternehmer weit mehr als ein Vermögenswert. Es steht für jahrzehntelange Arbeit, unternehmerische Entscheidungen, Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Geschäftspartnern und häufig auch für das Lebenswerk einer Familie.
Bei der Unternehmensnachfolge geht es deshalb um weit mehr als die Frage, wer das Unternehmen künftig besitzt.
Es geht um:
- die Sicherung des Unternehmenswertes,
- die zukünftige Unternehmensführung,
- die Versorgung der Übergeber,
- die Interessen der Familie,
- die gesellschaftsrechtliche Struktur,
- die Erbschaft- und Schenkungsteuer
- und nicht zuletzt um die langfristige Vermögensnachfolge.
Gerade bei größeren Familienunternehmen kann die steuerliche Gestaltung einen erheblichen Unterschied machen.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei einer Unternehmensnachfolge?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem der Wert des Unternehmens, die Art des übertragenen Vermögens, die Beteiligungsstruktur, die Zusammensetzung des Unternehmensvermögens sowie die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers.
Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht jedoch besondere Verschonungsregelungen vor.
Diese können dazu führen, dass ein erheblicher Teil des Unternehmensvermögens steuerfrei übertragen werden kann.
Was sind die Verschonungsregelungen nach §§ 13a ff. ErbStG?
Die sogenannten Verschonungsregelungen sollen verhindern, dass die Erbschaft- oder Schenkungsteuer die Fortführung eines Unternehmens gefährdet.
Der Gesetzgeber privilegiert deshalb unter bestimmten Voraussetzungen begünstigtes Betriebsvermögen.
Grundsätzlich stehen zwei Modelle zur Verfügung:
| Verschonungsmodell | Steuerbefreiung | Behaltensfrist |
| Regelverschonung | 85 % | 5 Jahre |
| Optionsverschonung | bis zu 100 % | 7 Jahre |
Die vollständige Steuerfreiheit ist allerdings an strengere Voraussetzungen geknüpft.
Deshalb sollte nicht nur gefragt werden: „Wie viel Steuer muss ich zahlen?“
Die entscheidendere Frage lautet:
„Wie muss die Unternehmensnachfolge gestaltet werden, damit die vorhandenen steuerlichen Begünstigungen optimal genutzt werden können?“
Welche Unternehmen können von der Verschonung profitieren?
Die Verschonungsregelungen können insbesondere bei folgenden Vermögensarten relevant sein:
- Einzelunternehmen,
- Mitunternehmeranteile an Personengesellschaften,
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften,
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen.
Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich eine Mindestbeteiligung von mehr als 25 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Beteiligungen von 25 % oder weniger begünstigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine sogenannte Poolvereinbarung erfüllt sind.
Entscheidend ist jedoch nicht allein die Rechtsform.
Es muss sich um begünstigungsfähiges Betriebsvermögen handeln.
Und genau hier liegt in der Praxis eine der wichtigsten Herausforderungen.
Betriebsvermögen ist nicht automatisch begünstigtes Vermögen
Ein Unternehmen kann neben dem operativen Betriebsvermögen auch Vermögensbestandteile enthalten, die steuerlich anders behandelt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- hohe liquide Mittel,
- Wertpapierbestände,
- nicht betriebsnotwendige Immobilien,
- Beteiligungen,
- bestimmte Finanzmittel oder
- sonstiges Verwaltungsvermögen.
Je nach Zusammensetzung kann dieses sogenannte Verwaltungsvermögen die steuerliche Begünstigung reduzieren oder – bei Überschreiten bestimmter Grenzen – sogar dazu führen, dass eine Verschonung nicht oder nicht vollständig möglich ist.
Deshalb gehört die Analyse der Vermögensstruktur zu den zentralen Schritten einer steuerlich gut geplanten Unternehmensnachfolge.
26 Millionen Euro: Was bedeutet die Grenze für größere Unternehmensvermögen?
Bei der Unternehmensnachfolge spielt eine weitere Schwelle eine wichtige Rolle.
Für Erwerbe von begünstigtem Vermögen bis zu 26 Millionen Euro greifen grundsätzlich die regulären Verschonungsregelungen. Bei größeren Erwerben gelten besondere Regelungen für sogenannte Großerwerbe.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen mit einem Wert von mehr als 26 Millionen Euro automatisch voll steuerpflichtig werden.
Vielmehr kommen bei größeren Vermögensübertragungen insbesondere das Abschmelzmodell oder die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht.
Bei größeren Familienunternehmen ist deshalb eine frühzeitige Planung besonders wichtig.
Je höher der Unternehmenswert, desto wichtiger wird die rechtzeitige Prüfung der Übertragungsstruktur.
Die Regelverschonung: 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei
Die Regelverschonung ist der klassische Weg der steuerlichen Begünstigung.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können 85 % des begünstigten Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont werden.
Die verbleibenden 15 % bilden grundsätzlich das nicht verschonte Betriebsvermögen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Abzugsbetrag greifen, der die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage weiter reduzieren kann.
Welche Voraussetzungen gelten für die Regelverschonung?
Zu den wesentlichen Anforderungen gehören insbesondere:
- eine fünfjährige Behaltensfrist,
- die Einhaltung der gesetzlichen Lohnsummenregelungen, soweit diese anwendbar sind,
- die Vermeidung bestimmter schädlicher Verfügungen über das begünstigte Vermögen,
- sowie die Prüfung des Verwaltungsvermögens.
Die Verschonung ist daher keine automatische Steuerbefreiung.
Wer ein Unternehmen übertragen hat, muss die gesetzlichen Voraussetzungen auch nach der Übertragung im Blick behalten.
Die Optionsverschonung: Bis zu 100 % Steuerbefreiung
Noch weiter geht die sogenannte Optionsverschonung.
Unter strengeren Voraussetzungen kann das begünstigte Betriebsvermögen zu 100 % von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont werden.
Dafür gelten insbesondere:
- eine siebenjährige Behaltensfrist,
- strengere Anforderungen an die Lohnsumme,
- sowie strengere Anforderungen an das Verwaltungsvermögen.
Die Optionsverschonung kann insbesondere für operativ tätige Familienunternehmen interessant sein, bei denen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden können.
Wann lohnt sich die Optionsverschonung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Entscheidend ist eine individuelle Betrachtung von:
- Unternehmenswert,
- Vermögensstruktur,
- Mitarbeiterzahl,
- Lohnsumme,
- Beteiligungsverhältnissen,
- geplanter Unternehmensführung,
- persönlicher Vermögenssituation der Familie
- und der geplanten Form der Übertragung.
Eine vermeintlich attraktive Steuerbefreiung kann beispielsweise wenig sinnvoll sein, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen langfristig nicht eingehalten werden können.
Die steuerlich beste Lösung ist deshalb nicht immer diejenige mit der theoretisch höchsten Verschonung.
Was passiert mit dem Privatvermögen?
Ein wichtiger Aspekt wird bei der Unternehmensnachfolge häufig unterschätzt:
Die Verschonung des Betriebsvermögens kann Gestaltungsspielräume für die Übertragung des übrigen Familienvermögens eröffnen.
Wenn begünstigtes Betriebsvermögen weitgehend oder vollständig steuerfrei übertragen werden kann, können persönliche Freibeträge der nächsten Generation gegebenenfalls für weiteres Vermögen genutzt werden.
Das kann beispielsweise für folgende Vermögenswerte relevant sein:
- Immobilien,
- Wertpapiervermögen,
- private Beteiligungen,
- liquides Vermögen
- oder sonstiges Privatvermögen.
Die Unternehmensnachfolge sollte deshalb niemals isoliert betrachtet werden.
Unternehmensvermögen und Privatvermögen gehören in ein gemeinsames Nachfolgekonzept.
Unternehmensnachfolge steuerlich gestalten: Welche Möglichkeiten gibt es?
Die gesetzlichen Verschonungsregelungen sind nur ein Teil der Gestaltungsmöglichkeiten.
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung kann beispielsweise folgende Fragen einbeziehen.
1. Vermögensstruktur rechtzeitig optimieren
Befinden sich größere liquide Mittel, Wertpapierbestände oder Immobilien im Unternehmen?
Dann sollte frühzeitig geprüft werden, ob und in welchem Umfang diese Vermögensbestandteile für die Verschonungsregelungen relevant sind.
Eine solche Analyse sollte nicht erst unmittelbar vor der Übertragung erfolgen.
2. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten vorbereiten
Eine Übertragung muss nicht zwingend erst mit dem Erbfall erfolgen.
Die vorweggenommene Erbfolge kann zahlreiche Vorteile bieten. Dazu gehören insbesondere eine langfristige Planung, die Nutzung persönlicher Freibeträge und die Möglichkeit, die Nachfolge über mehrere Schritte aufzubauen.
Dabei können auch Rechte des Übergebers – beispielsweise Versorgungs-, Nießbrauchs- oder Einflussrechte – berücksichtigt werden.
3. Persönliche Freibeträge mehrfach nutzen
Bei der Übertragung von Privat- und Unternehmensvermögen können die persönlichen Freibeträge der Familienmitglieder eine wichtige Rolle spielen.
Da Freibeträge grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden können, kann eine langfristige Planung zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
4. Gesellschaftsstrukturen überprüfen
Familiengesellschaften, Holdingstrukturen oder andere gesellschaftsrechtliche Gestaltungen können bei der Nachfolgeplanung eine wichtige Rolle spielen.
Dabei geht es nicht ausschließlich um Steuern.
Eine geeignete Struktur kann auch dazu beitragen,
- Vermögen innerhalb der Familie zu sichern,
- die Unternehmensführung zu organisieren,
- Beteiligungen langfristig zu bündeln,
- Nachfolgekonflikte zu reduzieren
- und die nächste Generation schrittweise an Verantwortung heranzuführen.
5. Versorgung der Übergeber sicherstellen
Eine Unternehmensübergabe darf nicht dazu führen, dass die bisherige Unternehmergeneration ihre finanzielle Absicherung verliert.
Deshalb sollte bereits bei der Nachfolgeplanung geklärt werden:
Wovon lebt der Übergeber nach der Übergabe?
Je nach Situation können beispielsweise Kaufpreiszahlungen, Versorgungsleistungen, Nießbrauchsmodelle oder andere Gestaltungen relevant sein.
6. Testament, Gesellschaftsvertrag und Steuerkonzept aufeinander abstimmen
Eine der häufigsten Schwachstellen bei Unternehmensnachfolgen ist eine fehlende Abstimmung verschiedener Regelwerke.
Testament und Gesellschaftsvertrag müssen zusammenpassen.
Ebenso müssen gesellschaftsrechtliche Regelungen, steuerliche Gestaltung und die wirtschaftlichen Ziele der Familie miteinander verbunden werden.
Denn eine steuerlich attraktive Gestaltung hilft wenig, wenn sie gesellschaftsrechtlich nicht funktioniert oder zu familiären Konflikten führt.
Warum sollte die Unternehmensnachfolge frühzeitig geplant werden?
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge entsteht selten innerhalb weniger Wochen.
Sie ist vielmehr ein strategischer Prozess, der steuerliche, rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Fragen miteinander verbindet.
Eine frühzeitige Planung schafft insbesondere die Möglichkeit,
- steuerliche Verschonungsregelungen gezielt zu nutzen,
- die Vermögensstruktur rechtzeitig anzupassen,
- persönliche Freibeträge langfristig einzuplanen,
- die Unternehmensstruktur zu überprüfen,
- die Versorgung der Übergeber zu sichern,
- die nächste Generation schrittweise vorzubereiten,
- Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden
- und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Je früher die Unternehmensnachfolge beginnt, desto größer sind in der Regel die Gestaltungsspielräume.
Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer: Die wichtigsten Fragen
Kann ein Unternehmen steuerfrei vererbt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann begünstigtes Betriebsvermögen zu 85 % oder im Rahmen der Optionsverschonung sogar zu 100 % von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verschont werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen jedoch im Einzelfall geprüft und nach der Übertragung eingehalten werden.
Was ist die 85-%-Verschonung?
Bei der Regelverschonung können grundsätzlich 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei gestellt werden. Dafür gelten insbesondere eine fünfjährige Behaltensfrist und – soweit anwendbar – bestimmte Lohnsummenregelungen.
Was ist die 100-%-Verschonung?
Bei der Optionsverschonung kann das begünstigte Betriebsvermögen unter strengeren Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden. Die Behaltensfrist beträgt sieben Jahre; außerdem gelten strengere Anforderungen an Lohnsumme und Verwaltungsvermögen.
Was bedeutet die 26-Millionen-Euro-Grenze?
Bei Erwerben von begünstigtem Vermögen bis zu 26 Millionen Euro gelten grundsätzlich die regulären Verschonungsregelungen. Bei größeren Erwerben greifen besondere Regelungen für Großerwerbe. Deshalb ist bei größeren Unternehmensvermögen eine frühzeitige steuerliche Planung besonders wichtig.
Kann auch eine GmbH steuerbegünstigt übertragen werden?
Ja. Auch Anteile an Kapitalgesellschaften können grundsätzlich begünstigt sein. Bei Kapitalgesellschaften ist insbesondere die Beteiligungshöhe relevant. Grundsätzlich ist eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 25 % erforderlich; unter bestimmten Voraussetzungen können auch kleinere Beteiligungen begünstigt sein.
Was ist Verwaltungsvermögen?
Verwaltungsvermögen umfasst bestimmte Vermögensbestandteile, die nicht oder nur eingeschränkt von den Verschonungsregelungen profitieren. Dazu können beispielsweise bestimmte Wertpapiere, Finanzmittel oder nicht betriebsnotwendige Immobilien gehören. Die genaue Einordnung ist gesetzlich geregelt und muss für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Ist eine Schenkung zu Lebzeiten besser als eine Vererbung?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Die vorweggenommene Erbfolge kann jedoch zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, insbesondere durch die langfristige Nutzung persönlicher Freibeträge und eine schrittweise Übertragung des Unternehmens.
Wann sollte ich mit der Planung der Unternehmensnachfolge beginnen?
Idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Je früher die Nachfolgeplanung beginnt, desto mehr Zeit besteht für die Analyse der Unternehmensstruktur, die Optimierung des Vermögens, die Vorbereitung der nächsten Generation und die Abstimmung von Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht.
Unternehmensnachfolge strategisch gestalten mit BWLC
Die steuerliche Unternehmensnachfolge gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der Gestaltungsberatung.
Denn es geht nicht allein darum, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu berechnen. Entscheidend ist, wie das Unternehmen, das Privatvermögen und die Interessen der Unternehmerfamilie langfristig zusammengeführt werden können.
Die Experten der BWLC GmbH Steuerberater Rechtsanwälte verbinden steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Perspektiven und entwickeln gemeinsam mit Unternehmern individuelle Lösungen für die Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Dabei kann es beispielsweise um folgende Themen gehen:
- Unternehmensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verschonungsregelungen nach §§ 13a ff. ErbStG
- Unternehmensbewertung
- Gestaltung von Unternehmens- und Familiengesellschaften
- Holdingstrukturen
- Vermögensnachfolge
- Immobilienübertragung
- Testament und Gesellschaftsvertrag
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Unser Ziel: eine Nachfolgelösung, die nicht nur steuerlich funktioniert, sondern auch wirtschaftlich, rechtlich und innerhalb der Familie tragfähig ist.
Die Zukunft des Unternehmens beginnt lange vor der Übergabe
Wer erst über die Unternehmensnachfolge nachdenkt, wenn die Übergabe unmittelbar bevorsteht, verschenkt möglicherweise wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten.
Die entscheidenden Fragen sollten deshalb frühzeitig gestellt werden:
Wer soll das Unternehmen künftig führen?
Welches Vermögen soll übertragen werden?
Wie lässt sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren?
Wie wird die Unternehmergeneration abgesichert?
Und wie kann das Lebenswerk auch für die nächste Generation zukunftsfähig bleiben?
Eine frühzeitige Nachfolgeplanung schafft die Grundlage dafür, diese Fragen nicht unter Zeitdruck beantworten zu müssen.
Sie planen die Nachfolge Ihres Unternehmens?
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