CORONA – TICKER

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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Die Koalitionäre haben am 25.08.2020 weitere Hilfen zur Linderung der Folgen der Corona-Auswirkungen beschlossen, die wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst zur Kenntnis bringen möchten:

Kurzarbeitergeld

  1. Das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Der reguläre Satz beträgt 60 % des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 %. Einschränkung: Betriebe, die nicht bis Ende dieses Jahres bereits Kurzarbeitergeld beantragt haben, können auch danach nicht auf die Möglichkeit zugreifen.
  2. Firmen in Kurzarbeit bekommen von den Arbeitsämtern bis 30.06.2021 auch die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet.
  3. Der erhöhte Bezug von Kurzarbeitergeld (Beschluss seit 01.05.2020) bleibt auch unverändert: Ab dem 4. Monat steigt der Bezug auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts.

Überbrückungshilfen

Die im Konjunkturpaket vereinbarten Überbrückungshilfen werden bis zum Ende des Jahres ausgedehnt. Diese waren bislang nur für die Monate von Juni bis August 2020 zu beantragen.

Beachten Sie:

Nach wie vor gelten u.a. auch diese Maßnahmen für Unternehmen weiter fort:

Arbeitslosengeld nach SGB III wird drei Monate verlängert (gilt bis Jahresende)

KMU-Verlustverrechung: Pauschalierte Herabsetzung von 30 % des Gesamtbetrages des den Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gesamtbetrages der Einkünfte und damit der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2019

Allgemeine Umsatzsteuersenkung: Von 19 % auf 16 % (gilt bis Jahresende)

Ermäßigte Umsatzsteuersenkung: Von 7 % auf 5 % (gilt bis Jahresende)

Besonderheit in der Gastronomie: Dort gelten 5 % für Restaurantdienstleistungen vom 01.07.2020 – 31.12.2020 und 7 % vom 01.01.2021 bis 30.06.2021.

Insolvenzrecht

Die Insolvenzantragspflicht ist zunächst bis Ende September ausgesetzt worden, soweit die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Corona-bedingt nachgewiesen wird.

Auch hier wurde nun eine Verlängerung verabredet. Nach Plänen des Justizministeriums soll diese bis März 2021 gelten.

Grundsicherung

Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Das Schonvermögen soll großzügiger behandelt werden. Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung soll ebenfalls verlängert werden ‒ bis 31.12.2021.

Krankentagegeld für Kinder

Gesetzlich Versicherten sollen 5 zusätzliche Tage (Alleinerziehende 10 Tage) Kinderkrankengeld (für Kinder bis 12 Jahren) gewährt werden. Aktuell gelten bereits 10 Tage (bzw. 20 bei Alleinerziehenden).

Degressive Abschreibung

Investitionen, die nach dem 31.12.2019 und noch vor dem 01.01.2022 für das Anlagevermögen angeschafft werden, können mit dem zweieinhalbfachen des linearen AfA-Satzes, maximal mit 25 % des jeweiligen Restbuchwertes abgeschrieben werden.

Erhöhter Verlustrücktrag

Der bisherige Höchstbetrag von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften, der vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres abgezogen werden kann (Verlustrücktrag), soll von 1,0 Mio. auf 5,0 Mio. (bei zusammenveranlagten Ehegatten von 2,0 Mio. auf 10,0 Mio.) erhöht werden. Dies gilt ausschließlich für den Veranlagungszeitraum 2020.

Kaufanreize für E-Autos

Innovationsprämie von bis zu 6.000,00 Euro für die Neu-Anschaffung eines E-Autos.

Die Nutzungsentnahme bei E-Autos von nur einem Viertel der 1 %-Regelung für E-Fahrzeuge bis 40.000,00 Euro kann jetzt auf Fahrzeuge mit Listenpreis bis zu 60.000,00 Euro in Anspruch genommen werden.

Sofern Sie Rückfragen zu den o. g. Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
02208 9464-0,

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)