Die fünf Schritte zur erfolgreichen Vermögensnachfolgeregelung

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Immer wieder stellen wir fest, dass Menschen mit Vermögen, egal ob Unternehmens- und/oder Privatvermögen ihre Vermögensnachfolge regeln wollen, aber nicht wissen, womit sie beginnen und wie sie das „Ganze“ anpacken und umsetzen sollen. Hierbei spielen in erster Linie fehlende Kenntnisse und mangelnder Überblick über die zum Teil recht anspruchsvolle und komplexe Materie (rechtlich, finanziell, steuerlich etc.) eine Rolle.

Im Folgenden möchte ich Ihnen deshalb die wesentlichen Schritte darstellen, mit deren Hilfe Sie sich durch das „Gestrüpp“ durcharbeiten können, um hierauf aufbauend zum Ergebnis „Erfolgreiche Vermögensnachfolge“ zu gelangen.

Vermögensnachfolgeregelung bedeutet hierbei die konkrete Festlegung und Regelung der Nachfolge in das Vermögen (Unternehmens-/Privatvermögen). Hierbei gehen davon aus, dass die Vorstadien (Testament/Notfallplan/Vorsorgevollmacht) schon geregelt sind.

Die fünf wesentlichen Schritte sind wie folgt zu definieren:

  1. Treffen einer Entscheidung
  2. Definition der Zielsetzungen
  3. Entwicklung einer Nachfolgestrategie
  4. Rechtzeitige Vorbereitung
  5. Zielgerichtete Umsetzung

Zu 1. Treffen einer Entscheidung

Der Wunsch, die Nachfolge zu regeln, stellt keine Entscheidung dar. Der Wunsch

bzw. die Absicht muss verstärkt werden durch eine Konkretisierung dieser Absicht sowie am besten durch Mitteilung der Entscheidung an die Betroffenen (z.B. Familie) oder z.B. durch Einbeziehung Dritter (z.B. Berater).

Zu 2. Definition der Zielsetzungen in Verbindung mit der Vermögensnachfolgeregelung

Im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung verfolgt jeder unterschiedliche Ziele mit unterschiedlicher Gewichtung. Wichtig ist, dass diese konkretisiert werden, weil sie die Basis für die zu entwickelnde Konzeption darstellen.

Hier einige Zielmöglichkeiten:

  • Sicherung des Lebensstandards / Versorgung der Eheleute bei Übergabe zu Lebzeiten
  • Günstiger Verkaufspreis (bei Unternehmensverkauf)

„Gerechte“ Vermögensverteilung auf die Kinder

  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
  • Steuergünstige Gestaltung
  • Weiterhin Mitspracherechte über das Vermögen

Zu 3. Entwicklung einer Nachfolgestrategie (unter Berücksichtigung der Ziele)

Die Strategieentwicklung beinhaltet:

  1. Bestandsanalyse (rechtlich, wirtschaftlich, steuerlich, wertmäßig)
  2. Entwicklung einer Übergabekonzeption
  • wer erhält
  • was und
  • wie erfolgt
  • wann die Umsetzung?

Wichtig ist:

  • keine Schnellschüsse
  • kein Standardkonzept
  • keine Einzellösungen
  • Einbeziehung des gesamten Vermögens und aller
  • gewünschten Empfänger

Zu 4. Rechtzeitige Vorbereitung

Die Zeit ist in Anbetracht des oft biblischen Alters des / der Abgebenden

ein wesentliches Kriterium, da die Entwicklung einer Konzeption bis hin zur Umsetzung insbesondere bei Unternehmensnachfolgen (Verkauf/interne Nachfolge) einen Zeitraum von bis zu mehreren Jahren in Anspruch nehmen kann, bedingt z.B. durch:

  • Nachfolgesuche (Verkauf inkl. Vorbereitung)
  • Einarbeitung des Nachfolgers (Sohn / Tochter)
  • Fristen, die durch Steuergesetze einzuhalten sind

Hiervon ausgehend:

Je früher die Vorbereitungen beginnen desto besser und sorgfältiger können sie getroffen werden.

Zu 5. Zielgerichtete Umsetzung

Die besten Konzepte taugen nichts, wenn sie nicht zielgerichtet realisiert werden. Dies setzt voraus, dass z.B. die umzusetzenden Vertragsabschlüsse wie Kauf-, Schenkungsverträge, Umstrukturierungen, Finanzierung, Rentenvereinbarungen, Nießbrauch etc. im Sinne der Konzeption (insbesondere steuerlich) abgewickelt werden. Darüber hinaus sollten insbesondere bei internen Unternehmensnachfolgen die Unterstützungsbedarfe des Nachfolgers (Coaching, Schulung) nicht vernachlässigt werden.

Jeder der hier dargestellten Schritte beinhaltet eine Vielzahl von Einzelaspekten und Problemstellungen, die jeweils im Sinne einer Gesamtkonzeption bearbeitet bzw. gelöst werden müssen, um eine Nachfolgeregelung erfolgreich zu gestalten.

Sie haben Fragen zur Vermögensnachfolgeregelung? Schreiben Sie uns an oder rufen uns an unter 02208 9464-0.