Digitalisierung von kaufmännischen Prozessen

Digitale Steuerberatung – Digitalisierung Ihrer kaufmännischen Prozesse – etwa beim Rechnungswesen, in der Personalwirtschaft oder bei der Datenhaltung

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Gerade im Bereich der Steuerberatung ergeben sich dabei neue Chancen und Möglichkeiten. Gesetzliche Vorgaben schaffen den Rahmen, Unternehmensabläufe unserer Mandanten zu digitalisieren und manuelle Prozesse abzulösen.

Die Digitalisierung verkürzt Prozesse: z.B. mit dem Smartphone die Finanzlage, die Kasse oder die Lohnauswertung des Unternehmens checken. Die Belege im Unternehmen behalten und doch für den Steuerberater verfügbar haben. Alle Vorgänge sofort finden ohne in diversen Ordnern zu blättern. Das sind die großen Vorteile von „Unternehmen online“, dem zeitgemäßen Tool für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen den Mandanten und dem Steuerberater.

Ihre Vorteile der digitalen Steuerberatung:

  • Zeitnahe und zeitsparende Buchhaltung ohne Doppelerfassungen und unnötige Kopien
  • Jederzeit und überall Zugriff auf digitale Belege, Unternehmensdaten und betriebswirtschaftliche Auswertungen – Informationen stehen in Echtzeit zur Verfügung
  • Originalbelege bleiben im Haus
  • Datentransport ohne Porto-, Versand- oder Fahrtkosten
  • Zugriff auf eine stets aktuelle Offene-Posten-Liste
  • Volle Ausnutzung von Zahlungsfristen und Verbesserung der Liquidität
  • Effizientere Steuerung Ihres Unternehmens
  • Datensicherheit durch Speicherung der Belege im DATEV-Rechenzentrum
  • Platzsparende Archivierung der digitalen Belege

Digitale Buchführung – ersetzendes Scannen

Profitieren Sie von den digitalen Angeboten rund um die Buchführung. Originale Buchungsbelege müssen nicht länger in Papierformat in Ihrem Unternehmen aufbewahrt werden. Nutzen Sie dafür das Ersetzende Scannen. Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich – man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb.

Sie möchten Ihre Prozesse digitalisieren oder haben Fragen zur digitalen Steuerberatung?

Die BWLC Steuerberater/innen stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an unter 02208 9464-0 oder schreiben uns eine Mail an

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