Verfahrensdokumentation – Veranstaltung der BWLC Steuerberatungsgesellschaft am 21.11.2019

Referent des IFO-Instituts

Das Finanzamt wird digital – eine große Digitalisierungsoffensive im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2022 mit gravierenden Maßnahmen und Gesetzen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Die Einführung der GoBD, das neue Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens konkretisieren den strikten Weg der Finanzverwaltung in die „digitale Welt“.

Die Finanzverwaltung zwingt somit alle Beteiligten zur Digitalisierung. Mitarbeiter von Steuerberatungskanzleien und Mandanten müssen sich auf die neuen Arbeitsprozesse vorbereiten.

Bei künftigen Betriebsprüfungen werden folgende Unterlagen/Daten angefordert:

  • Eine aussagekräftige Verfahrensdokumentation*
  • Organisationsunterlagen
  • Die digitalen Grundaufzeichnungen (digitale Einzeldaten der Vorsysteme inkl. Protokolle der Programmierungen)

Bei Nichtvorlage der digitalen Einzeldaten hat es eine formelle Schätzungsbefugnis mit sachlichem Gewicht (bis zu 10 % des Umsatzes) zur Folge.

Die Digitalisierung ist zukünftig eine Pflichtaufgabe für Steuerbratungskanzleien und Unternehmen und stellt damit eine große Herausforderung für alle dar.

Die BWLC Steuerberatungsgesellschaft unterstützt / berät Ihre Mandanten bei der Umsetzung und Entwicklung der Verfahrensdokumentation.

Die GoBD vom 14.11.2014 sind jetzt durch eine Neufassung ersetzt worden, die mit Datum vom 28.11.2019 veröffentlicht wurde. Das neue BMF-Schreiben gilt ab dem 1.1.2020.