Internationales Steuerrecht – Beratung auch bei sensiblen Themen wie Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und Quellensteuer
Internationales Steuerrecht – Besondere Herausforderungen verlangen besondere Kenntnisse. Immer mehr auch grenzüberschreitend. Für viele Unternehmen wird das Agieren auf internationalem Parkett immer wichtiger. Das Internationale Steuerrecht ist einer der Spezialkompetenzen der BWLC. Getragen wird sie durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in diesem Segment – sowohl per spezifischer Qualifikation, als auch durch Berufserfahrung in global operierenden Beratungsunternehmen. Eine wertvolle Konstellation, mit der wir bei besonders sensiblen Themen des internationalen Steuerrechts wie Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und Quellensteuer eine ganz besondere Geschäftsnähe zu unseren Mandanten erreichen und Unternehmer mit internationaler Ausrichtung bei allen spezifischen Entscheidungen bestmöglich unterstützen.
Internationales Steuerrecht – Leistungen:
- Erstellen von Verrechnungspreisdokumentationen und Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland tätig sind (bspw. Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland)
- Beratung von inländischen deutschen Unternehmen, die grenzüberschreitend auch im Ausland tätig sind
- Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Beratung bei der Betriebsstättengründung im Ausland sowie Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen im Inland, einschließlich Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum internationalen Steuerrecht
- Mitwirkung bei grenzüberschreitenden Schenkungen/Erbschaften
- Beurteilung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Lieferketten und Dienstleistungen
- Umsatzsteuerliche Registrierung von in Deutschland tätigen ausländischen Unternehmern und Erstellung der zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen
- Beratungen zum Vorsteuervergütungsverfahren
Internationales Steuerrecht – unsere Experten beraten Sie

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß
Zum Profil
Herr Harald Braschoß, geboren 1946, verwitwet, 1 Sohn, war bis zum Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre in Köln Gründungsmitglied und Bassist bei der Kölner Gruppe “Die Bläck Fööss”. Ab 1972 war er bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Düsseldorf in den Abteilungen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig. Während dieser Zeit erfolgte seine Bestellung zum Steuerberater. Im Jahre 1977 eröffnete Herr Braschoß eine Steuerberatungskanzlei in Troisdorf, deren Sitz er in 1995 nach Niederkassel verlegte. In 1980 wurde er zum Wirtschaftsprüfer bestellt. In der Zeit vom 1990-2004 war Herr Braschoß an der von ihm gegründeten Sozietät Braschoß & Richter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater in Dresden beteiligt. In 1997 erwarb Herr Braschoß die Kanzlei Thoma und Meissner in Köln, die seitdem als Niederlassung geführt wurde. Zum 1. Januar 2007 brachte Herr Braschoß seine Praxis in die BWLC ein. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Braschoß liegen in Mergers & Acquisitions (M&A), der Konzeption und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie in der Unternehmensnachfolge- und Vermögensnachfolgeberatung. In diesem Zusammenhang führt Herr Braschoss regelmäßig Schulungs-, Vortragsveranstaltungen und Fachveröffentlichungen für Unternehmen und deren Nachfolger unterstützend mit Drittorganisationen durch. Hiervon ausgehend gründete Herr Braschoß in 2008 zusammen mit Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Steuerberatern und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) den Verein “Die Nachfolge-Experten e.V.”, bei dem er zum Vorsitzenden gewählt wurde.
Im Juni 2009 erhielt Herr Braschoß nach erfolgreich bestandener Prüfung die Anerkennung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. als Fachberater für Unternehmensnachfolge.
Durch seine Impulse wurde der Verein “Ratwerk e.V.” gegründet, ein Zusammenschluss von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern. Ebenfalls initiierte er in 2003 die Gründung der Interessengemeinschaft Kunststoff e. V., für die er als Vorsitzender tätig ist und der mittlerweile ca. 43 Unternehmen der Kunststoffbranche in der Region Rhein-Sieg/Köln und Bonn angehören. Ebenfalls ist er Vorstand im Verein “Transportunion e. V.”, einem Zusammenschluss von Speditions-, Logistikunternehmen, der in 2017 durch seine Initiative ins Leben gerufen wurde und mittlerweile 23 Mitgliedsunternehmen umfasst.
Kooperationepartner
WIRAS Verbund Internationales Netzwerk deutschsprachiger Steuerberater – Gemeinsam stellen wir sicher, dass auf die jeweiligen Anforderungen exakt zugeschnittene und umfassende Komplettlösungen erarbeitet und umgesetzt werden. www.wiras.de