Nach Corona ist vor Corona

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Seit März dieses Jahres hat das Corona-Virus viele Unternehmen bis an die Grenzen ihrer Existenz gedrückt, vielen sogar die Existenzgrundlage entzogen. Die vom Bund/den Ländern angebotenen Hilfen (KuG/Corona Soforthilfe/KfW-Darlehen/Corona Überbrückungshilfe) haben die Situation vieler Unternehmen in der Übergangsphase erleichtert und führen jetzt in Verbindung mit der langsamen Reaktivierung der Absatzmärkte (wenn auch nicht von allen) dazu, dass die positiv „Betroffenen“ zwar nach vorne schauen, in vielen Fällen aber nicht daran denken, dass es keine Hilfe umsonst gibt. Hieraus folgt in diesen vielen Fällen, dass nach der Corona-Krise die „Nach-Corona-Krise“ eingeläutet wird.

Was heißt das?

Die Frage muss vor dem Hintergrund der jeweiligen Hilfen beantwortet werden:

Corona-Förderhilfen:

Die Voraussetzungen für die Hilfen (Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern) werden im Nachhinein überprüft. Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen führt zu

  • Rückzahlungsverpflichtungen,
  • strafrechtliche Konsequenzen (Subventionsbetrug).

Umsatzsteuerstundungen/VZ-Stundungen/SV-Stundungen:

  • Da diese Maßnahmen zeitlich begrenzt sind, sind die gestundeten Beträge für die jeweiligen Monate in den nächsten Monaten (spätestens bis 31.12.) gemäß Stundungsbescheid zurückzuzahlen.

Darlehensstundungen:

  • Die nicht geleisteten Tilgungsbeträge müssen gemäß getroffener Zusatzvereinbarung entweder in Form höherer Tilgung oder durch Verlängerung der Kreditlaufzeit aufgebracht werden.

Mietstundungen:

  • Hier muss mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung über die ausgesetzte Miete getroffen werden.

Alle diese Auswirkungen müssen einerseits geregelt werden, andererseits auch vom Unternehmen finanziell verkraftet werden können.

Deshalb unser Appell:

Starren Sie nicht wie das Kaninchen auf die Schlange, sondern gehen Sie – sofern Sie betroffen sind – aktiv mit diesem Thema um:

  1. Erstellen Sie eine Liquiditätsplanung, aus der Sie ablesen können, ob die auf Sie zutreffenden Belastungen aus vorhandenen Mitteln verkraftbar sind.
  2. Wenn dies nicht der Fall ist, klären Sie, ob Sie die Lücke durch Eigenmittel decken können.
  3. Wenn nein, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Kreditinstitut. Vergessen Sie bitte hierbei nicht, dass Ihre Bank aufgrund Ihrer Planung überzeugt werden muss, wie und wann die benötigten Gelder zurückgezahlt werden können.

 

Brauchen Sie Hilfe bei der Planung/Bankverhandlung/sonstigen Aktivitäten sprechen Sie uns an: 02208 9464-0 oder per Mail an