Testamentsvollstreckung

,

Testamentsvollstreckung – Ihr verlängerter Arm zur Durchsetzung der von Ihnen erteilten Anordnungen!

 

Von Anfang bis Ende aus einer Hand

Haben Sie bereits ein Testament erstellt? Dann haben Sie darin vielleicht auch Anordnungen getroffen, wie sich Ihr Nachlass einmal auf Ihre Erben verteilt und welche Aufgaben die Erben wahrnehmen müssen. Das geht z.B. über die Anordnung der Vermächtniserfüllungen bis hin zur Verwaltung Ihres Immobilienbesitzes oder lapidaren Aufgaben, wie z.B. die Grabpflege. Wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker mit der Erfüllung der von ihm angeordneten Aufgaben betraut, müssen dies die Erben gemeinschaftlich tun – und dies führt regelmäßig zu Streit zwischen zuvor harmonischen Erben. Eine Folge, die der Erblasser sicher nie gewollt hätte.

Oft ist es aber schwierig, hier den geeigneten Erben zu bestimmen, der auch die Aufgaben als Testamentsvollstrecker übernehmen kann. Denn der damit verbundene Aufwand ist zum einen zeitlich und zum anderen auch rechtlich oder steuerlich nicht einfach.

Der Testamentsvollstrecker muss

  • das Nachlassverzeichnis erstellen,
  • Einziehung von Forderungen sowie Begleichung von Verbindlichkeiten
  • die Erbschaftssteuererklärung fertigen,
  • die Auseinandersetzung, Verteilung des Nachlasses oder weitere Verwaltung des Nachlasses vornehmen,
  • eventuell Immobilienbesitz verkaufen oder räumen.

Alles Aufgaben, die neben der normalen beruflichen Tätigkeit bewerkstelligt werden müssen. Und dabei stehen einem meist die anderen Erben „auf den Füßen“.

Hier können wir Ihnen als zertifizierte Testamentsvollstrecker mit entsprechender Zusatzausbildung und einem reichen Erfahrungsschatz zur Seite stehen und so sowohl den Frieden zwischen den Erben erhalten, als auch für eine effiziente und wie von Ihnen gewünschte Abwicklung sorgen. Auch eine langfristige Verwaltung des Nachlasses ist möglich.

 

Warum überhaupt Testamentsvollstreckung?

Nie wird so viel gestritten, wie ums Erbe……, denn es gibt

  • Immer werthaltigere und komplizierter strukturierte Vermögen, bspw. Fonds und Beteiligungen sowie das in bestimmten Kreisen zunehmend häufiger anzutreffende Auslandsvermögen,
  • Immer weniger, oftmals ganz fehlende Abkömmlinge,
  • Fehlendes Vertrauen in die Abkömmlinge,
  • Patchwork-Familienstrukturen; sie ergeben sich heute häufig bei zwei oder mehr (ehelichen) Beziehungen, woraus sich die Gefahr ergibt, dass bei unvorhergesehener Versterbensreihenfolge das Vermögen in den „falschen“ Stamm abwandert bzw. abweichend vom Wunsch des Erblassers verteilt wird,
  • Karitative Erwägungen, aufgrund des damit verbundenen Imagegewinns in der Öffentlichkeit, oder aus Dankbarkeit über das gelungene eigene Leben,
  • Versorgung behinderter Abkömmlinge, zur Gewährleistung einer Versorgung unabhängig von den
    Unwägbarkeiten der öffentlichen Hand
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung (serviceorientierte Dienstleistung), bspw. wenn die bedachten Abkömmlinge ihren Lebensmittelpunkt in Übersee haben und mit den Formalitäten in Deutschland nicht belastet werden sollen,
  • Schutz des Nachlasses vor dem Zugriff von Eigengläubigern des Erben. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzfälle steigt kontinuierlich. Viele Erblasser möchten verhindern, dass in der Wohlverhaltensphase die Hälfte des auf den Schuldner entfallenden Nachlassanteils an den Treuhänder und damit an die Gläubiger auszukehren ist.
  • Absicherung einer Unternehmensnachfolge. Die lebzeitige Unternehmensnachfolge ist sicherlich vorzuziehen, weil sie dem Unternehmer-Erblasser sehr viel mehr Gestaltungsoptionen lässt.
    Andererseits liegt es im Wesen des menschlichen Seins, den Zeitpunkt des Ablebens nicht steuern zu können, die Anordnung der Testamentsvollstreckung dient hier der Absicherung vor einer unkontrollierten Nachfolge.
  • Sicherstellung der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.
  • Einfache Umsetzung des letzten Willens und Übernahme der vielen bürokratischen Aufgaben zur Entlastung der Erben.

 

Was kostet das?

Zunächst bieten wir das Erstgespräch kostenlos an – bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro.

Kommt es zur Beauftragung, bemisst sich die Honorierung eines Testamentsvollstreckers in der Regel nach der vom Deutschen Notarverein herausgegebenen Vergütungsempfehlung für Testamentsvollstrecker. Es kann aber auch eine Vergütung frei vereinbart werden.

Die Honorierung des Testamentsvollstreckers wird in der Regel aus dem von ihm verwalteten Nachlass entnommen. Der einzelne Erbe hat so keine Zahlung aus seinem eigenen Vermögen zu leisten und trägt die Kosten lediglich im Verhältnis seines Erbteils.

 

Warum wir?

Wenn Sie uns als Ihren Testamentsvollstrecker beauftragen, haben Sie als Erblasser große Sicherheit, dass ihr letzter Wille auch tatsächlich vollstreckt und die Nachlassabwicklung professionell durchgeführt wird.

Wir sind zertifizierte Testamentsvollstrecker und befassen uns in unserer täglichen Praxis mit erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Fragestellungen.

Von uns können Sie professionelles, aber auch menschlich einfühlsames Agieren erwarten, denn es ist uns wichtig, Ihre letzten Anordnungen gewissenhaft und zuverlässig auszuführen.

Dazu setzen wir uns zunächst in aller Ruhe mit Ihnen zusammen, besprechen Ihre Wünsche sowie Befürchtungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die zu regelnden Dinge für den Todesfall und schauen, ob die Verteilung des Nachlasses auch steuerlich so ratsam ist.

Neben dem zu erstellenden Testament beraten wir sie auch gern zu den Verfügungen, die jeder vorhalten sollte. Dies sind insbesondere die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Bankvollmacht.

Wir führen nach dem Tod die Nachlassabwicklung gemeinsam mit unseren fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern durch – effizient und zuverlässig.

 

Ihre Testamentsvollstrecker

Katharina WinandKatharina Winand

Rechtsanwältin, Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V.)


Telefon: 02242 913730

 

 

 

Lars KlebulaDipl.-Volkswirt Lars Klebula

Steuerberater, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)


Telefon: 02208 9464-0