Umstrukturierung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Erfolgreiche Umstrukturierung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Steueroptimierung durch Ausgliederung nach dem UmwStG
Autor: Nils Ruttkamp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer der BWLC GmbH
Warum die Rechtsform bei hohen Gewinnen zur Steuerfalle werden kann
Ein von der BWLC GmbH Steuerberater Rechtsanwälte betreuter Mandant aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau erzielte als Einzelunternehmer über mehrere Jahre hinweg stabile Gewinne von rund 500.000 € jährlich.
Mitte 2025 zeichnete sich jedoch eine deutliche Ergebnissteigerung ab:
Der voraussichtliche Jahresgewinn würde auf rund 850.000 € steigen.
Und genau hier liegt das Problem:
Lohnt sich die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH?
Bei solchen Gewinnhöhen führt die Besteuerung im Einzelunternehmen regelmäßig zu einer massiven Gesamtsteuerbelastung von deutlich über 45 %.
Die Folge:
- hohe Steuerzahlungen
- eingeschränkte Liquidität
- geringerer Investitionsspielraum
- unnötiger Kapitalabfluss aus dem Unternehmen
Eine strukturelle Neuausrichtung war wirtschaftlich zwingend geboten.
Kurz zusammengefasst
- Gewinn Einzelunternehmen: 850.000 €
- Steuerbelastung Einzelunternehmen: 388.535 €
- Steuerbelastung GmbH: 271.118 €
- Jährliche Ersparnis: 117.000 €+
Lösung: Umstrukturierung durch Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 20 ff. UmwStG)
Die BWLC GmbH hat dem Mandanten empfohlen, sein Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) auf eine neu gegründete GmbH zu übertragen.
Besonderheit:
Die Gestaltung erfolgte mit ertragsteuerlicher Rückwirkung zum 01.01.2025.
Das bedeutet:
Die im Jahr 2025 erzielten Gewinne unterliegen nicht mehr der Einkommensteuer, sondern dem Körperschaftsteuerregime der GmbH.
Zusätzlicher Effekt:
- Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- Teilweise Erstattung bereits gezahlter Vorauszahlungen
Ein erheblicher Liquiditätsvorteil.
Steuervergleich: Einzelunternehmen vs. GmbH
1️⃣ Steuerbelastung im Einzelunternehmen (Gewinn: 850.000 €)
| Position | Betrag |
| Jahresgewinn | 850.000 € |
| Einkommensteuer (42 %) | 357.000 € |
| Solidaritätszuschlag | 19.635 € |
| Gewerbesteuer (14,7 %) | 124.950 € |
| ./. Anrechnung § 35 EStG | -113.050 € |
| Gesamtsteuerbelastung | 388.535 € |
Effektive Steuerbelastung: ca. 45,7 %
2️⃣ Steuerbelastung GmbH (ohne Geschäftsführergehalt)
| Position | Betrag |
| Jahresgewinn | 850.000 € |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 127.500 € |
| Solidaritätszuschlag | 7.012 € |
| Gewerbesteuer (14,7 %) | 124.950 € |
| Gesamtsteuerbelastung | 259.462 € |
Effektive Steuerbelastung: ca. 30,5 %
👉 Bereits hier ergibt sich ein erheblicher Unterschied.
Einfluss eines Geschäftsführergehalts
Zur Deckung des privaten Liquiditätsbedarfs wurde ein jährliches Geschäftsführergehalt von 180.000 € festgelegt.
Dadurch reduziert sich der GmbH-Gewinn auf 670.000 €.
3️⃣ Steuerbelastung GmbH (mit GF-Gehalt)
| Position | Betrag |
| Gewinn nach GF-Gehalt | 670.000 € |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 100.500 € |
| Solidaritätszuschlag | 5.528 € |
| Gewerbesteuer (14,7 %) | 98.490 € |
| Steuerbelastung GmbH | 204.518 € |
Besteuerung des Geschäftsführergehalts (privat)
Bei einem Jahresgehalt von 180.000 € ist – insbesondere bei sozialversicherungsfreier Gesellschafter-Geschäftsführerstellung – ein durchschnittlicher Einkommensteuersatz von rund 37 % realistisch.
| Position | Betrag |
| GF-Gehalt | 180.000 € |
| Einkommensteuer inkl. SolZ (ca. 37 %) | 66.600 € |
Gesamtbetrachtung
| Position | Betrag |
| Steuerbelastung GmbH | 204.518 € |
| Steuerbelastung privat | 66.600 € |
| Gesamtsteuerbelastung | 271.118 € |
Ergebnis: Steuerersparnis von rund 117.000 € jährlich
Verglichen mit der ursprünglichen Steuerbelastung im Einzelunternehmen von 388.535 € ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von rund:
➜ 117.417 €
Dieses Kapital verbleibt im Unternehmen und kann genutzt werden für:
- Investitionen
- Maschinenpark
- Mitarbeiteraufbau
- Rücklagenbildung
- strategisches Wachstum
Genau hier entsteht unternehmerische Freiheit.
Perspektive: Holding-Struktur zur Haftungs- und Steueroptimierung
Im nächsten Schritt prüft der Mandant gemeinsam mit der BWLC GmbH die Errichtung einer Holding-Struktur.
Ziele einer Holding können sein:
- Haftungsabschirmung von Gewinnen
- steueroptimierte Gewinnthesaurierung
- Vorbereitung auf Unternehmensnachfolge
- strategischer Vermögensaufbau
Gerade bei nachhaltigen Jahresgewinnen über 500.000 € sollte eine Holding-Struktur ernsthaft geprüft werden.
Umstrukturierung ist kein Social-Media-Trick
Zahlreiche „Steuersparmodelle“ kursieren in sozialen Medien.
Doch jede Umstrukturierung ist:
- individuell
- steuerlich komplex
- gesellschaftsrechtlich anspruchsvoll
- haftungsrelevant
Eine fehlerhafte Gestaltung kann erhebliche steuerliche Risiken auslösen.
Steueroptimierung durch Rechtsformwechsel – aber richtig
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist keine Formalie, sondern eine strategische Unternehmerentscheidung.
Die BWLC GmbH Steuerberater Rechtsanwälte verbindet:
- Steuerberatung
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- erbrechtliche Aspekte
in einer integrierten Beratung.
Nur so entstehen rechtssichere, steuerlich optimierte und langfristig tragfähige Strukturen.
Fazit Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Ein Rechtsformwechsel vom Einzelunternehmen in eine GmbH kann – bei entsprechender Gewinnhöhe – eine sechsstellige jährliche Steuerersparnis bewirken.
Entscheidend sind:
- richtige Struktur
- richtige Umsetzung
- richtige Beratung
Wenn Ihr Unternehmen nachhaltig hohe Gewinne erzielt, sollten Sie die bestehende Struktur nicht als gegeben hinnehmen. Die falsche Rechtsform kostet Jahr für Jahr Vermögen.
Sprechen Sie uns gerne an: telefonisch unter 02241 17210 oder per Mail an . Ihre Ansprechperson:
Nils Ruttkamp, Rechtsanwalt der BWLC GmbH
Häufige Fragen zur Umstrukturierung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Wann lohnt sich die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH?
Eine Umstrukturierung lohnt sich insbesondere bei nachhaltigen Gewinnen ab einem sechsstelligen Betrag jährlich. Ab dieser Größenordnung kann die Besteuerung im Körperschaftsteuerregime deutlich günstiger sein als die Einkommensteuerbelastung eines Einzelunternehmers.
Kann die Umwandlung steuerneutral erfolgen?
Ja. Durch eine Ausgliederung zur Aufnahme nach §§ 20 ff. UmwStG kann die Übertragung grundsätzlich steuerneutral erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Ist eine rückwirkende Umstrukturierung möglich?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Einbringung mit ertragsteuerlicher Rückwirkung zum Jahresbeginn erfolgen. Dadurch unterliegen bereits erzielte Gewinne dem Körperschaftsteuerregime.
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH?
Die GmbH unterliegt:
- 15 % Körperschaftsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde)
Die effektive Steuerbelastung liegt regelmäßig zwischen 29 % und 33 %.
Ist eine Holding-Struktur sinnvoll?
Eine Holding-Struktur kann sinnvoll sein zur:
- Haftungsabschirmung
- steueroptimierten Gewinnthesaurierung
- Vorbereitung auf Unternehmensverkauf oder Nachfolge
Die konkrete Ausgestaltung sollte stets individuell geprüft werden.



