Unfall, Krankheit, Koma, Tod – der Notfallordner

Der Notfallordner – Was passiert, wenn Sie dauerhaft ausfallen, durch Unfall, Krankheit, mit den Folgen Koma, Tod?

Weiß Ihr Bevollmächtigter, weiß Ihre Familie, wissen Ihre Mitarbeiter wirklich, was zu tun ist? Wo finden diese Personen all die Informationen, die in dieser Situation für den privaten Bereich und für die Fortführung des Unternehmens wesentlich sind?

Welche Informationen? Hier eine Übersicht:

Unterlagen ihres Notfallordners:

  • Vollmachten
  • Testament/Erbvertrag
  • Geburtsurkunde
  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Versicherungsverträge
  • Kreditverträge
  • Handelsregister
  • allg. Verträge
  • Gas, Strom, Wasser
  • Leasingverträge
  • Passwörter
  • Mietverträge
  • Grundbuchauszüge

Vermögenswerte (mit genauen Angaben zu jeder Anlage):

  • Bankverbindungen
  • Schließfächer
  • Geldanlage/ Depots
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Immobilienvermögen
  • Verbindlichkeiten

Ansprechpartner:

  • Steuerberater
  • Geschäftsführer
  • Mitgesellschafter
  • Bankmitarbeiter
  • Rechtsanwalt
  • Finanzberater
  • EDV-Administrator
  • Versicherungsmakler

Darüber hinaus sollten Sie einen Aktionsplan für den Bevollmächtigten erstellen, der die für den Notfall erforderlichen Schritten mit folgenden Angaben regelt:

  • Was
  • Wann
  • Mit welcher Priorität
  • Unter Einschaltung welcher Person

Dies ist nur ein grober Überblick über die wesentlichen Informationen, die, getrennt nach Privat und Firma, zusammen mit einem Inhaltsverzeichnis in Ordern und auf USB-Sticks abgelegt werden sollten.

Nebenwirkung Pleite - der Notfallplan

Eine Beispiel-Gliederung für den Notfallplan finden Sie z.B. in dem von Harald Braschoß zusammen mit Herrn Haus Walter Schäfer herausgegebenen Buch „Unfall/Koma/Tod-Nebenwirkung Pleite“ (ISBN 978/3-00-05101-2).

Bedenken Sie, dass der Koma-/Todesfall zunächst Schockwirkungen im engsten Familienkreis auslösen wird, so dass ohne Notfallordner und ohne Anleitungen, die Sie vorgeben, die Vorgehensweise Ihres Bevollmächtigten (ich hoffe, dass sie einen durch Vorsorgevollmacht bestellt haben?) mit sehr vielen Schwierigkeiten, intensiver Suche und erheblichem Zeitverzug verbunden sein wird.

Autor des Artikels: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Sie haben dazu Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns unter 02208 9464-0 oder schreiben uns an

Auch steht Ihnen unsere Rechtsanwältin und Expertin für Erbrecht und Testamentsvollstreckung, Katharina Winand (BWLC Rechtsanwälte) zur Seite.