Vermögen übertragen
Die größten Fehler bei der Übertragung von Vermögen – und wie Unternehmer sie vermeiden
Teil 1 – Autor: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß
Vermögen übertragen heißt Verantwortung übernehmen
Unternehmerinnen und Unternehmer investieren oft Jahrzehnte in den Aufbau ihres Unternehmens und ihres privaten Vermögens. Sie entwickeln Geschäftsmodelle, schaffen Arbeitsplätze, erwerben Immobilien und bauen Werte auf, die häufig über Generationen Bestand haben sollen.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Übertragung dieses Vermögens oftmals erst dann zum Thema wird, wenn Krankheit, Alter oder ein unerwarteter Todesfall bereits eingetreten sind.
Die Folgen sind häufig gravierend:
- hohe Steuerbelastungen
- Streit innerhalb der Familie
- blockierte Unternehmensentscheidungen
- Liquiditätsprobleme
- gescheiterte Unternehmensnachfolgen
- jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen
Dabei lassen sich die meisten dieser Probleme vermeiden – vorausgesetzt, die Vermögensnachfolge wird frühzeitig, strategisch und gemeinsam mit erfahrenen Beratern geplant.
Gerade im deutschen Mittelstand gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen in den kommenden Jahren hunderttausende Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung. Gleichzeitig verändern sich familiäre Strukturen, steuerliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Risiken kontinuierlich. Eine erfolgreiche Vermögensübertragung ist daher längst kein einmaliger juristischer Vorgang mehr, sondern ein strategischer Prozess.
Vermögensübertragung umfasst weit mehr als ein Testament
Viele Menschen verbinden Vermögensnachfolge ausschließlich mit einem Testament. Tatsächlich beginnt eine gute Nachfolgeplanung jedoch deutlich früher.
Zum Vermögen gehören unter anderem:
- Unternehmen oder Unternehmensanteile
- Immobilien
- Kapitalanlagen
- Beteiligungen
- Wertpapierdepots
- Bankguthaben
- Kunst- und Sachwerte
- geistiges Eigentum
- digitale Vermögenswerte
Auch die Übertragung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- durch Schenkungen zu Lebzeiten
- im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- durch Verkauf
- durch Erbschaft
- durch gesellschaftsvertragliche Regelungen
- durch familieninterne Lösungen
Jede dieser Möglichkeiten bringt eigene rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Genau hier entstehen die größten Fehler.
Fehler Nr. 1: Keine Regelungen für den Todesfall
Der häufigste und zugleich folgenschwerste Fehler besteht darin, überhaupt keine verbindlichen Regelungen für den Ernstfall getroffen zu haben. Bereits die Ausgangspräsentation weist auf fehlende Regelungen für den Todesfall als einen der zentralen Fehler hin.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ihre Ehepartner oder Kinder automatisch alles übernehmen können. Tatsächlich greift jedoch ohne individuelle Regelung die gesetzliche Erbfolge.
Das führt häufig dazu, dass:
- mehrere Erbengemeinschaften entstehen,
- Unternehmensanteile blockiert werden,
- Banken Konten sperren,
- Investitionen verschoben werden,
- Mitarbeiter verunsichert sind.
Besonders problematisch wird dies bei Familienunternehmen. Müssen plötzlich mehrere Erben gemeinsam Entscheidungen treffen, entstehen nicht selten langwierige Konflikte, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer verstirbt unerwartet. Drei Kinder werden gemeinsam Erben. Zwei möchten das Unternehmen verkaufen, eines möchte es weiterführen.
Da keine Nachfolgeregelung existiert, können viele Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden. Investitionen werden gestoppt, Kunden verlieren Vertrauen und wichtige Mitarbeitende verlassen das Unternehmen.
Ein Szenario, das sich durch frühzeitige Planung häufig vermeiden lässt.
Handlungsempfehlung
Ein individuelles Testament bildet die Grundlage jeder Vermögensnachfolge. Ergänzend sollten auch Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Notfallregelungen Bestandteil einer ganzheitlichen Planung sein.
Fehler Nr. 2: Das Testament passt nicht mehr zur Lebenswirklichkeit
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, dass zwar ein Testament vorhanden ist, dieses jedoch viele Jahre alt ist und nie an veränderte Lebenssituationen angepasst wurde. Die Präsentation nennt insbesondere unwirksame, unvollständige oder inhaltlich falsche Testamente als wesentliche Fehlerquellen.
Unternehmerische und private Lebenssituationen verändern sich laufend:
- neue Immobilien werden erworben,
- Kinder gründen eigene Familien,
- Unternehmen wachsen,
- Gesellschaftsformen ändern sich,
- Vermögen wird umgeschichtet,
- Ehepartner versterben oder neue Partnerschaften entstehen.
Ein Testament aus dem Jahr 2005 bildet diese Entwicklungen oftmals nicht mehr ab.
Typische Folgen
- einzelne Vermögenswerte fehlen,
- Erben erhalten Vermögen, das gar nicht vorgesehen war,
- steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden verschenkt,
- Pflichtteilsansprüche entstehen unnötig.
Empfehlung
Ein Testament sollte regelmäßig überprüft werden – idealerweise alle drei bis fünf Jahre oder immer dann, wenn sich wesentliche private oder unternehmerische Veränderungen ergeben.
Fehler Nr. 3: Testament und Gesellschaftsvertrag widersprechen sich
Dieser Fehler betrifft insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer.
Viele Familienunternehmen verfügen über einen Gesellschaftsvertrag, der regelt, wer Gesellschafter werden darf.
Gleichzeitig existiert ein Testament mit völlig anderen Regelungen.
Die Folge:
Der Erblasser möchte seine Unternehmensanteile beispielsweise seinem Sohn vererben.
Der Gesellschaftsvertrag erlaubt jedoch ausschließlich die Aufnahme bereits bestehender Gesellschafter.
Im schlimmsten Fall ist die testamentarische Regelung deshalb gar nicht umsetzbar.
Die ursprüngliche Präsentation weist ausdrücklich darauf hin, dass Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt werden müssen.
Warum dieser Fehler so gefährlich ist
Viele Unternehmer beschäftigen sich getrennt mit
- Steuerberater
- Rechtsanwalt
- Notar
- Unternehmensberater
Oft kennt jedoch niemand das Gesamtkonzept.
Genau dadurch entstehen Widersprüche zwischen:
- Testament
- Gesellschaftsvertrag
- Schenkungsverträgen
- Ehevertrag
- Vollmachten
Die Lösung
Professionelle Nachfolgeplanung betrachtet niemals einzelne Dokumente isoliert.
Sie entwickelt ein Gesamtkonzept, in dem
- Unternehmensnachfolge,
- private Vermögensnachfolge,
- steuerliche Gestaltung,
- gesellschaftsrechtliche Regelungen,
- familiäre Interessen
optimal aufeinander abgestimmt werden.
Zwischenfazit
Die ersten drei Fehler zeigen deutlich: Nicht fehlendes Vermögen ist das Problem – sondern fehlende Planung.
Wer frühzeitig handelt, schafft Klarheit für die Familie, schützt sein Unternehmen und kann gleichzeitig erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen.
Im zweiten Teil dieses Fachartikels betrachten wir weitere typische Fehler bei Schenkungen und der lebzeitigen Vermögensübertragung – und zeigen, wie Unternehmer diese vermeiden können.









