Internationales Steuerrecht

WIR LIEBEN... DEN GLOBALEN DURCHBLICK

BWLC-Steuerberatungsgesellschaft

Internationales Steuerrecht – BWLC Steuerberater an den Standorten Köln, Bonn, Siegburg, Hennef und Niederkassel

Internationales Steuerrecht – Beratung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen

Verrechnungspreise – Ein Schwerpunkt in jeder Betriebsprüfung. Für die Verteidigung bildet die Dokumentation die Ausgangsbasis.

Verrechnungspreise haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aufgrund aggressiver Steuergestaltungen großer amerikanischer IT-Konzerne haben die einzelnen Länder ihre bestehenden Regelungen zu den Verrechnungspreisen verschärft. In Deutschland wurden als Konsequenz viele neue Betriebsprüfer für den Bereich Verrechnungspreise / Internationales Steuerrecht eingestellt bzw. geschult. Von den Verschärfungen sind nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen mit Standorten im Ausland betroffen. Wir verfügen über langjährige und belastbare Erfahrung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen und haben in der Vergangenheit kleine und große mittelständische Unternehmen umfassend hierzu beraten. Falls notwendig greifen wir hier auf unser internationales Beraternetzwerk zu, um mit Ihnen eine umfassende Tax Compliance weltweit sicherzustellen.

Grenzüberschreitende Verrechnungspreise – unsere Leistungen

  • Verteidigung von Verrechnungspreisen im Rahmen einer Betriebsprüfung sowie Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen (Master File und Local File) auch für Betriebsstätten
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen einschl. Vertragserstellung
  • Beurteilung von Verrechnungspreisen (z.B. Lizenzgebühren, Kostenumlagen, Management Fees, Marge von einzelnen Konzerngesellschaften)
  • Erstellung von Benchmark-Studien
  • Neustrukturierung von Lieferketten auch unter Berücksichtigung umsatzsteuerlicher sowie zollrechtlichen Besonderheiten
  • Durchführung eines standardisierten Quick-Checks (Transfer Pricing Health Check) zwecks Risikobeurteilung und Handlungsempfehlung
  • Erstellung und Unterstützung bei der Implementierung von Verrechnungspreis-Richtlinien zur Standardisierung der weltweiten Verrechnungspreise
  • Strukturierung sowie Verteidigung von Funktionsverlagerungen (einschl. Bewertung des Transferpakets) bei Betriebsprüfungen
  • Beseitigung bzw. Vermeidung von Doppelbesteuerung (z.B. Verständigungsverfahren, Advanced Pricing Agreement)
  • (Softwaregestützte) Erstellung und Vorbereitung eines Country-by-Country-Reportings (CbCR)

Beratung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen – unsere Experten beraten Sie

 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Herr Harald Braschoß, geboren 1946, verwitwet, 1 Sohn, war bis zum Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre in Köln Gründungsmitglied und Bassist bei der Kölner Gruppe “Die Bläck Fööss”. Ab 1972 war er bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Düsseldorf in den Abteilungen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig. Während dieser Zeit erfolgte seine Bestellung zum Steuerberater. Im Jahre 1977 eröffnete Herr Braschoß eine Steuerberatungskanzlei in Troisdorf, deren Sitz er in 1995 nach Niederkassel verlegte. In 1980 wurde er zum Wirtschaftsprüfer bestellt. In der Zeit vom 1990-2004 war Herr Braschoß an der von ihm gegründeten Sozietät Braschoß & Richter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater in Dresden beteiligt. In 1997 erwarb Herr Braschoß die Kanzlei Thoma und Meissner in Köln, die seitdem als Niederlassung geführt wurde. Zum 1. Januar 2007 brachte Herr Braschoß seine Praxis in die BWLC ein. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Braschoß liegen in Mergers & Acquisitions (M&A), der Konzeption und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie in der Unternehmensnachfolge- und Vermögensnachfolgeberatung. In diesem Zusammenhang führt Herr Braschoss regelmäßig Schulungs-, Vortragsveranstaltungen und Fachveröffentlichungen für Unternehmen und deren Nachfolger unterstützend mit Drittorganisationen durch. Hiervon ausgehend gründete Herr Braschoß in 2008 zusammen mit Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Steuerberatern und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) den Verein “Die Nachfolge-Experten e.V.”, bei dem er zum Vorsitzenden gewählt wurde.

Im Juni 2009 erhielt Herr Braschoß nach erfolgreich bestandener Prüfung die Anerkennung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. als Fachberater für Unternehmensnachfolge.

Durch seine Impulse wurde der Verein “Ratwerk e.V.” gegründet, ein Zusammenschluss von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern. Ebenfalls initiierte er in 2003 die Gründung der
 Interessengemeinschaft Kunststoff e. V., für die er als Vorsitzender tätig ist und der mittlerweile ca. 43 Unternehmen der Kunststoffbranche in der Region Rhein-Sieg/Köln und Bonn angehören. Ebenfalls ist er Vorstand im Verein “Transportunion e. V.”, einem Zusammenschluss von Speditions-, Logistikunternehmen, der in 2017 durch seine Initiative ins Leben gerufen wurde und mittlerweile 23 Mitgliedsunternehmen umfasst.

Dirk Roßmann

Dirk Roßmann

Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Dirk Roßmann ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er verfügt aufgrund seiner fast 15jährigen Tätigkeit in renommierten Beratungsunternehmen über ausgewiesene Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht sowie in der steuerlichen Gestaltungsberatung.

Seine Mandanten berät er umfassend und proaktiv bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere im Bereich Verrechnungspreise, der Betriebsstättenbesteuerung sowie der Strukturierung des in- und ausländischen Markteintritts. Hierbei greift er auf ein praxiserprobtes internationales Beraternetzwerk zurück.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt die steuerzentrierte Gestaltungsberatung dar, insbesondere mit Bezug auf Immobilien, Holdingstrukturen sowie der allgemeinen Optimierung der Steuerposition. Fokussiert hat er sich zudem auf die Sonder- und Projektberatung, etwa im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen (z.B. Durchführung Due Diligence und Vertragsgestaltung) sowie bei der Implementierung von Tax Compliance Management-Systemen.

Nach Abschluss seines Wirtschaftsrechtsstudiums an der Universität Lüneburg begann Dirk Roßmann seine berufliche Laufbahn 2007 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz. Im Jahr 2012 schloss er sich der Steuerrechtsabteilung von Osborne Clarke, einer internationalen Rechtsanwaltssozietät, an. Von 2017 bis 2021 war Dirk Roßmann für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg tätig, zuletzt als Partner.

Dirk Roßmann ist Autor zahlreicher Publikationen zum Internationalen Steuerrecht und referiert regelmäßig hierzu. Seit 2022 arbeitet er für die BWLC am Standort Köln und Niederkassel.

  • „Funktionsverlagerungen“ in Strahl, Ertragsteuern, Problemfelder der steuerlichen Beratung, Loseblatt, Stollfuß-Verlag (laufende Kommentierung)
  • Verrechnungspreise einer inländischen GmbH mit bosnischer Schwestergesellschaft“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2020, S. 169.
  • „Zum Diskussionsentwurf der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung („GAufzV“)“ in: Internationale Steuer-Rundschau (ISR), 2017, S. 109-113
  • „Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei „total buy out“- in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2019, S. 163
  • „Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen“ in Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2019, S. 224
  • „Steuerabzug beim „total buy out“ in der digitalen Geschäftswelt“ in: Unternehmenssteuern und Bilanzen (StuB), 2019, S. 473-475
  • „Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung“in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2018, S. 135
  • BFH: EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in Drittstaatenfällen“ in: Unternehmensteuern und Bilanzen (StuB), 2017, S. 431-433
  • „Keine Anwendung der sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG bei steuerfreier Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften bei fehlender inländischer Betriebsstätte“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 360
  • „Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen“ in Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 311
  • „Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte“ in Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 306
  • „Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage“ in:Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 287
  • „Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke unterliegt Abzugsverbot“ in Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 226
  • „Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 219
  • „Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 196
  • „Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus aktiven EU-Betriebsstätten“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 203
  • „Ausschluss des Abgeltungssteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung setzt Beherrschung der Anteilseigner-Kapitalgesellschaft voraus“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 164
  • „Berechtigung zur Vornahme von Afa bei mittelbarer Grundstücks-schenkung“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 114
  • „Hinzurechnungen von nichtabziehbaren Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 75
  • „Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Liebhaberei-betriebs trotz Erzielung eines Totalverlustes“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefaßt (DStRK), 2017, S. 32
  • „Keine gewerbliche Prägung einer GbR bei Beteiligung einer natürlichen Person“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, S. 5
  • „Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn“ in: Deutsches Steuerrecht kurzgefasst (DStRK), 2017, 3
  • „Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 531
  • „Kein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach wirksamer Ausübung des Wahlrechts für ein Wirtschaftsjahr“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 482
  • „BFH: EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 458
  • „Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 372
  • „Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung iSd § 1 Abs. 4 AStG a.F.“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 349
  • „Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen – Nachprüfung einer Ermessenentscheidung“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 302
  • „Abzugsfähigkeit des Verlustes bei Verfall einer Option“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 160
  • „Anwendbarkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG bei Ausscheiden von Kommanditisten gegen Abfindung“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 237
  • „Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer“ in: Steuerrecht kurzgefasst (SteuK), 2016, S. 216
  • „Erleichterungen für Unternehmen bei Fehlern in der Steuererklärungen“ in: Initiativbanking aktuell, Ausgabe 7/2016, S. 5
  • „Gesetzgeber will Verfahrensrecht weitreichend ändern“, in: Initiativbanking aktuell, Ausgabe 4/2016, S. 5
  • „So verhindern Firmen verdeckte Gewinnausschüttungen“, in: Initiativbanking aktuell, Ausgabe 2/2016, S. 5
  • „OECD-Maßnahmen betreffen auch den Mittelstand“, in: Initiativbanking aktuell, Ausgabe 11/2015, S. 5
  • “ECJ Decision Hornbach-Baumarkt AG – Is the German correction standard for transfer prices being eased?“, in: Nexia Transfer Pricing July 2018 Newsletter
  • “Country-by-Country Reporting – Insights from Germany”, in: Nexia Transfer Pricing October 2018 Newsletter
  • “Germany – Annual Tax Act”, in: Nexia Tax Newsletter spring 2019
  • “Digitale Güter und Leistungen: Bewertung, Bilanzierung, Besteuerung“, in: Unternehmermagazin, 3/4-2019
  • Internationaler Mitarbeitereinsatz, 04.03.2015, Recht der internationalen Wirtschaft, Frankfurt
  • Employee Share Plans in Germany – Taxation of stock options, 13.04.2014, International Tax Practice Group Session, Köln
  • Transfer pricing documentation – Status quo and possible influences resulting from the new BEPS regulations, 30.06.2016, International Tax Practice Group Session, Köln
  • Transfer Pricing Workshop Teil I: Grundlagen, 16.08./17.08.2017, Gummersbach/ Bonn,
  • Transfer Pricing Workshop Teil II: Verrechnungspreismethoden und deren Anwendungsbereiche, 20.04.2018, Bonn
  • ECJ Ruling on German Transfer Pricing Correction Provision (Sec. 1 of the German Foreign Tax Act), 27.09.2018, Porto
  • Steuern richtig managen: Fokus Auslandsbeziehungen, 06.11.2018, Bonn (Webinar)
  • Jahressteuergesetz 2018, Fachtagung, 18.01.2019, Rösrath
  • Transfer Pricing – Recent development and case law across the globe – Europe (Germany), 26.02.2019, London
  • Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung steht in den Startlöchern, Bonn, 25.06.2019
  • Der deutsche Unternehmer und die polnische Finanzbehörde – wichtige Aspekte des polnischen Steuerrechts 2019/2020, 19.11.2019, AHK/IHK Essen
  • Tax Compliance Management Systeme in der Praxis – Projektmanagement, Stolpersteine, IT-Einsatz (Workshop), 17.01.2020, Rösrath
  • DAC6: Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (dhpg-intern), 11.05.2020, 12.05.2020, 29.05.2020, (dhpg), Bonn (Webinar)
  • Steuerliche Förderung von F+E, 28.07.2020, IHK Bonn/Rhein-Sieg (Webinar)
  • Mandantenworkshops (z.B. Tax CMS, Verrechnungspreise, Auslandsbeziehungen)

Referenzen unserer Beratungsleistungen

Verrechnungspreis-Richtlinie

Erstellung einer individuellen Verrechnungspreis-Richtlinie für mehrere Industrieunternehmen zur Standardisierung der weltweiten Verrechnungspreise

Restrukturierung einer Lieferkette

Restrukturierung einer Lieferkette (u.a. USA – Europa/Deutschland für Pharmaunternehmen; UK/Deutschland für Textilunternehmen) unter Einbeziehung eines Hubs in Irland (Pharmaunternehmen) unter Berücksichtigung von Verrechnungspreisen sowie umsatzsteuerlicher und zollrechtlicher Besonderheiten

Gewinnermittlung von Betriebsstätten

Betriebsstättengewinnermittlung für Inbound und Outbound gemäß authorised OECD approach bzw. nach deutschen steuerrechtlichen Vorschriften (§ 1 Abs. 5 AStG) einschl. Leistungsbeziehungen aus Verrechnungspreissicht zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (Kostenaufschlagsmethode, Profit Split u.a.)

Strukturierung von Funktionsverlagerungen

Strukturierung von Funktionsverlagerungen, z.B. bei der Verlagerung der Produktion ins Ausland, Umstellung der Vertriebsstruktur (u.a. Eigenhändler, Kommissionär, Vermittler) sowie Verteidigung von Funktionsverlagerungen bei Betriebsprüfungen

Verteidigung von Verrechnungspreisen

Verteidigung von Verrechnungspreisen im Rahmen einer Betriebsprüfung bei „Dauerbrennern”, insb. Höhe/Kostenbasis/Allokation von Management Fees, Angemessenheit von Lizenzzahlungen, Weiterbelastung von Intercompany-Aufwendungen, Zutreffende Marge von Routine-Gesellschaften

Grenzüberschreitende Strukturierung

Grenzüberschreitende Strukturierung eines ausländischen Investmentfonds unter Einbeziehung verschiedener in- und ausl. Investoren und Investitionsvehikel

Optimierung Wegzug

Steuerliche Optimierung des grenzüberschreitenden Wegzuges unter Berücksichtigung der Vermeidung negativer Steuerfolgen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Auswahl eines steuerlich geeigneten Kapitalanlageortes

Markteinstieg in Deutschland

Beratung zum Markteinstieg in Deutschland unter Berücksichtigung des geeigneten Investitionsvehikels (Betriebsstätte vs. Kapitalgesellschaft) einschl. rechtliche Gründungsberatung/Vertragsgestaltung sowie Ausgestaltung der Leistungsbeziehung zum Stammhaus

„tax scans“

Überprüfung der internationalen Steuerpositionen eines weltweit tätigen Konzern im Rahmen eines „tax scans“ zur Identifierung sog. low hanging fruits, Optimierungspotential sowie Tax Compliance-Risiken

Immobilienerwerb

Unterstützung wohlhabender Privatpersonen (privat wealth clients) aus dem Ausland beim Immobilienerwerb in Deutschland unter Berücksichtigung ertragsteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Besonderheiten

Inbound-Services

Abwicklung der steuerdeklaratorischen Verpflichtungen für ausländische Unternehmen mit geringer unternehmerischer Präsenz in Deutschland (inländische Tochtergesellschaft ohne Büro und Mitarbeiter in Deutschland) im Rahmen des Inbound-Services

Verrechnungspreisdokumentation

Erstellung eines Master Files sowie Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation (Local File) für eine global agierende Unternehmensgruppe (25 Gesellschaften, vielschichtige Leistungsbeziehungen, verschiedene Strategieträger sowie unterschiedliche Arten von Konzerngesellschaften (Produktion, Veredelung, Vertrieb (u.a. full-fledged sowie low-risk Distributor) und Finanzierung)

Country-by-Country-Reportings (CbCR)

(Softwaregestützte) Erstellung und Vorbereitung eines Country-by-Country-Reportings (CbCR)

Investitionen im Ausland

Unterstützung bei Investitionen im Ausland, z.B. Gründung Gesellschaft, Vertragserstellung, steuerliches Set-Up, Ausgestaltung und Optimierung grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen unter Einbeziehung ausländischer Berater (je nach Land internationales Netzwerk oder best friend-Kanzlei)

Workshops / Schulungen zu steuerlichen Themen

Workshops und Schulungen zu verschiedenen steuerlichen Themen (z.B. „Gründung Tochtergesellschaft im Ausland– Rechtliche und steuerliche Besonderheiten”; Schulung Vertrieb zu Verrechnungspreisrisiken; Schulung Finance-Department hinsichtlich steuerliche Auslandsbrennpunkte; Workshop zu Implementierung eines Tax CMS (für weltweit tätiges Unternehmen)

Unterstützung diverser Steuerberaterkollegen*innen

Unterstützung diverse Steuerberaterkollegen*innen zu vielfältigen Fragestellungen im Internationalen Steuerrecht unter strenger Beachtung und Einhaltung des Mandatsschutzes

Quellensteuerabzug

Vermeidung von Doppelbesteuerung und Haftungsthemen bei Quellensteuerabzug (Kapitalerträge, Lizenzen) im internationalen Konzern einschl. Unterstützung bei Freistellungsbescheinigung und Erstattungsverfahren

Verständigungsverfahren

Begleitung und Unterstützung bei Verständigungsverfahren (z.B. USA, Schweiz)

Meldepflicht (DAC6)

Übernahme der Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6)

Unternehmenskauf

Unterstützung beim Unternehmenskauf (asset oder share deal) durch in- und ausländische Investoren

Kooperationepartner

WIRAS Verbund Internationales Netzwerk deutschsprachiger Steuerberater – Gemeinsam stellen wir sicher, dass auf die jeweiligen Anforderungen exakt zugeschnittene und umfassende Komplettlösungen erarbeitet und umgesetzt werden. www.wiras.de

BWLC Steuerberater stehen Ihnen jederzeit zur Seite. “Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und legen großen Wert auf das persönliche Gespräch.” Sie wünschen einen Termin oder haben eine Frage: oder 02208 9464-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Mit mehr als 50 Mitarbeitern leistet die BWLC Steuerberatungsgesellschaft auch:

Steuerberatung

Beratung und Betreuung in allen Steuerangelegenheiten, hochspezialisierte und persönliche Steuerberatung. mehr

Steuergestaltung/M&A

Tax-Due-Diligence ­– Umstrukturierungen – Rechtsformwahl. Die BWLC Erfolgsformel seit über 30 Jahren: Liebe zum Detail und Leidenschaft! mehr

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe des Vermögens an die nächste Generation innerhalb der Familie oder durch Verkauf an Dritte betrifft betriebliches und privates Vermögen. mehr

Verfahrensdokumentation

WER MACHT WANN WAS UND WIE?! Die Verfahrensdokumentation gehört zu den Organisationsunterlagen, die die Finanzverwaltung regelmäßig bei Betriebsprüfungen oder steuerlichen Nachschauen (z. B. Kassennachschau) anfordert. mehr