Familienpool-Gesellschaft als Gestaltungsinstrument in der Nachfolge

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Effiziente Vermögensgestaltung durch Familienpool-Gesellschaften

Die folgenden Ausführungen dienen der beispielhaften Darstellung und Erläuterung möglicher Gestaltungen im Rahmen der Errichtung einer Familienpool-Gesellschaft. Die Ausführungen sind nicht allgemeingültig und machen keineswegs eine umfassende (steuer-)rechtliche Beratung entbehrlich. Vielmehr sollen die Grundzüge der Gestaltungsmöglichkeiten veranschaulicht und kurz erläutert werden.

Familienpool-Gesellschaft für den privaten Grund- und Immobilienbesitz am Beispiel der (eingetragenen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Häufig erfolgt die Strukturierung des im steuerlichen Privatvermögen gehaltenen Immobilienvermögens in einer Familienpool-Gesellschaft in der Rechtsform einer (eingetragenen) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR).

Durch die Gesellschaft wird eine Organisationsstruktur geschaffen, um lebzeitig das Vermögen abzusichern („asset protection“), Familienmitglieder (sukzessive) einzubinden („Nachfolge“) und die Handlungs- und Verfügungsbefugnis über die enthaltenen Vermögenswerte unverändert zu erhalten („Kontrolle“).

Als Gesellschaftszweck wird grundsätzlich die allgemeine Vermögensverwaltung vorgesehen. Das bedeutet, dass Zweck der Gesellschaft keine gewerblichen Tätigkeiten sind und die Gesellschaft solche auch nicht ausüben darf, da ansonsten in steuerlicher Hinsicht die Gefahr einer sog. „gewerblichen Infizierung“ besteht. Dies führt dazu, dass es sich bei dem Vermögen der Gesellschaft um steuerliches Privatvermögen handelt.

Auch ist es möglich, eine eGbR im Beteiligungsverhältnis 100 % zu 0 % zu errichten, wenn zwar die Vorteile einer eGbR genutzt werden sollen, der Kauf bzw. das Investment jedoch vermögensmäßig eigentlich (zunächst) allein erfolgen soll.

Gründe für eine Familienpool-Gesellschaft

  1. Flexibilität (insb. auch bei unmittelbarem Erwerb durch eine Gesellschaft)
  2. Strukturierung von Vermögenswerten / „Bündelung“ von Vermögenswerten
  3. Nachhaltige Streitvermeidung (vor und nach dem Erbfall)
  4. (Uneingeschränkte) Kontrollmöglichkeiten
  5. Beibehaltung der Erträge (Ertragshoheit) oder sukzessive Verlagerung von Einkünften auf die nächste Generation („Familiensplitting“)
  6. Schenkung-/erbschaftsteuerliche Optimierung („Nießbrauchsvorbehalt“ / „Mehrfache punktgenaue Ausschöpfung der Freibeträge“)
  7. Schutz des (Familien-)Vermögens („Asset Protection“)
  8. Möglichkeiten zur ertragsteuerlichen Optimierung („AfA-Step-Up“ / „Ehegatten-Schaukel“)
  9. Vorrang des Gesellschaftsrechts vor dem Erbrecht
  10. (Weitestgehende) Einsparung von (künftig anfallenden) Notarkosten

Schaffung einer passgenauen, individuellen Lösung durch die Verbindung vielseitiger Interessen (Familiäre Belange, Wirtschaftliche Aspekte, Steuerliche Optimierung etc.)

Denkbare und empfehlenswerte Regelungen für einen Gesellschaftsvertrag

  • Geschäftsführung bzw. Vertretungsbefugnis
  • Zustimmungspflichtige Geschäfte
  • Regelungen zur Ergebnisfeststellung und Rücklagenbildung
  • Kontrollrechte
  • Gesellschafterversammlung, Beschlussfähigkeit, Stimmrechtsverteilung (insb. Ausgestaltung von Sonderrechten, bspw. disquotale Stimmrechtsverteilung)
  • Regelungen zur Abtretung oder Belastung von Gesellschaftsrechten
  • Regelung von (innerfamiliären) Vorkaufsrechten (falls Verkauf überhaupt zulässig)
  • Güterstandsklausel
  • Regelung von Ausschließungs-/Einziehungsgründen bei Fehlverhalten oder in anderen Krisen- und Ausnahmesituationen (Scheidung, Insolvenz, Vorversterben etc.)
  • Regelung zum Ausscheiden, zur Liquidation sowie zur Auseinandersetzung und Bewertung der Vermögenswerte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung des Gesellschaftszweck und der Funktion als „Familienpool“)
  • Regelungen zur Erbfolge („Nachfolgeberechtigte Personen“)
  • Regelungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten

Familienpool-Gesellschaft – Zusammenfassung

Zusammenfassend ist die Gestaltung einer Familienpool-Gesellschaft, unabhängig von der Wahl der Rechtsform, eine Möglichkeit viele verschiedene Aspekte und Vorteile miteinander zu verbinden und unter Einbeziehung persönlicher Verträge und Verfügungen eine „ganzheitliche“ Lösung zur Bewältigung der zahlreichen „Hürden“ im Rahmen der lebzeitigen, vorweggenommenen Nach-/Erbfolge, der Vermögenssicherung und des Erbfalls zu bieten, insbesondere ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen oder sich anderen Risiken auszusetzen. Häufig können bereits in früheren Lebensphasen zahlreiche Vorteile geschaffen werden und insbesondere auch steuerliche Vorteile entstehen bzw. nutzbar gemacht werden.

Es wird insofern ein „Vehikel“ geschaffen, mit welchem vor allem auch hohe Vermögenswerte lebzeitig, ggf. sukzessive, aber womöglich steuerfrei oder jedenfalls steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden können, ohne auf eine Absicherung der Elterngeneration und umfassende Möglichkeit zur Einflussnahme verzichten zu müssen.

Durch die vorstehenden Ausführungen soll beispielhaft dargestellt sein, welche Gründe grundsätzlich für die Errichtung einer Familienpool-Gesellschaft sprechen können und welche Aspekte im Rahmen einer Gestaltung mit Familienpool-Gesellschaften grundsätzlich berücksichtigt werden können. Die aufgeführten Gründe sowie die Gestaltungs- und Regelungsmöglichkeiten sind jedoch keinesfalls abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Selbstverständlich müssen die maßgeblichen Regelungen auf die individuellen und (inner-)familiären Bedürfnisse und auch aufeinander abgestimmt werden, sodass im Ergebnis ein ganzheitlicher Regelungskomplex entsteht. Insofern ist es weder ausreichend noch empfehlenswert auf „Standard-Verträge“ oder Muster zurückzugreifen. Eine umfassende, individuelle und (steuer-)rechtlich fundierte Beratung und Begleitung einer solchen Gestaltung ist daher dringend angezeigt.

Sie haben Fragen zur Familienpool-Gesellschaft oder wünschern einen Beratungstermin? Nils Ruttkamp, Rechtsanwalt ist Experte für Familienpool-Gesellschaften. Sie erreichen Herrn Ruttkamp unter Telefon: 02208 94640 oder