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Unternehmensnachfolge – BWLC Experten entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte und Lösungen

Nachfolgeberatung – BWLC Steuerberater und Rechtsanwälte – weit mehr als das Standardgeschäft der Steuer- und Rechtsberatung.

Unternehmensnachfolge – ein Wort mit vielen Fragen

Die Übergabe des Vermögens an die nächste Generation innerhalb der Familie oder durch Verkauf an Dritte betrifft betriebliches und privates Vermögen. Beides muss organisiert und zugleich eine angemessene Altersversorgung des bisherigen Firmeninhabers gesichert werden.

Immer wieder sind erfolgreiche Unternehmen durch eine verspätete Nachfolgeplanung, fehlende Strategien oder falsche Entscheidungen in ihrem Bestand gefährdet – und mit ihnen sicher geglaubte Arbeitsplätze. Das hat oft rechtliche, finanzielle und menschliche Gründe. Eine Nachfolge ist daher ohne die Unterstützung externer Spezialisten kaum erfolgreich zu bewältigen.

Die ungeplante Übertragung von privaten Vermögenswerten – ob zu Lebenszeiten oder von Todes wegen – führt in vielen Fällen zu unerwünschten Streitigkeiten oder zu z.T. bedrohlichen steuerlichen Auswirkungen, da steuerliche Begünstigungen für private Vermögensübertragungen nur in Ausnahmefällen bestehen.

Unternehmensnachfolge – unsere Spezialisten begleiten Sie im gesamten Prozess

Unternehmensnachfolgeberatung geht erfahrungsgemäß weit über das Standardgeschäft der Steuer- und Rechtsberatung hinaus, mit der üblicherweise der „Hausberater“ beschäftigt ist. Deshalb ist es ratsam, die BWLC Experten mit langjähriger Berufserfahrung hinzuzuziehen. Als Spezialisten in der Unternehmensnachfolge begleiten wir Sie und erarbeiten mit Ihnen Konzepte, klären Vermögensfragen und stellen eine Komplettberatung aus einer Hand betreffend steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen sicher. Die rechtliche Beratung erfolgt hierbei in Kooperation mit BWLC Rechtsanwälte sowie mit Nachfolge-Experten, dem Verein „Die Nachfolgeexperten e. V.“: Ein Netzwerk von renommierten Beratern verschiedener Fachbereiche, die sich auf die Nachfolgeberatung spezialisiert haben und die uns und Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stehen.

Zusammen mit Experten begleitet die BWLC den Unternehmer bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung seiner Nachfolgeentscheidungen:

  • Erarbeitung der Nachfolgestrategie
  • Due Dilligence
  • Analyse und Bewertung des Unternehmens
  • Nachfolgersuche und Käufersuche
  • Vertragsverhandlungen mit Käufern
  • Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Optimierung der Abwicklung
  • Vermögensberatung i.Z. mit der Unternehmensübergabe
  • Treuhandabwicklung
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratende Begleitung des Nachfolgers bei der Umsetzung der Übernahmeentscheidung
  • Sicherung der Altersversorgung des Unternehmers und die Versorgung seiner Familie
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • Existenzsicherung des Nachfolgers
  • Finanzierungsberatung
  • Persönliches Coaching der Nachfolger

Darüber hinaus bieten wir Kollegen, Kreditinstituten, Verbänden und Interessenvertretungen ein auf die Unternehmensnachfolge ausgerichtetes Angebot von Vortragsveranstaltungen und Work-Shops an, um Kunden, Mitglieder, sonstige Interessenten auf die Unternehmensnachfolge vorzubereiten bzw. für die Probleme zu sensibilisieren.

www.die-nachfolgeexperten.de

Unsere nächste Veranstaltung Unternehmensnachfolge am 10.10.2024

Veranstaltung Unternehmensnachfolge 10. Oktober 2024

Referenzen Unternehmensnachfolge

Herausforderung: Umfangreiches Sonderbetriebsvermögen, div. Immobilien in verschiedenen Gesellschaften, operative Gesellschaft, verschiedene Rechtsformen (GbR, KG, GmbH); bestehende Verlustvorträge (GewSt, § 15a EStG)

Ziel: Bündelung Grundbesitz sowie steuerneutrale Übertragung Anteile der Eltern gegen lebenslange Absicherung; Zusammenführung verschiedener Geschäftsbetriebe auf ein Unternehmen, Vermeidung Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer

Vorbereitung BWLC: Steuerliches und rechtliches Strukturierungskonzept

Umsetzung BWLC:

  1. Austritt Komplementär-GmbH und Anwachsung KG auf Gesellschafterin (KG)
  2. Neugründung gewerblich geprägte Familien GmbH & Co. KG
  3. Einbringung KG-Anteile und zeitgleicher Abschluss Zwischenmietvertrag
  4. Übertragung Immobilien der operativen KG auf Familien KG
  5. Anteilsübertragung auf Kinder gegen Versorgungsrente

Nachfolgeregelung eines Werkzeuggroßhändlers in Ennepe-Ruhr-Kreis (Umsatz ca. 4,5 Mio. Euro)

  • Betriebsaufspaltung wegen Immobilienvermietung durch Alleingesellschafter an die Betriebs GmbH

Ziel: steuerneutrale Übertragung von Immobilien und Besitz-Unternehmen auf die Tochter

Vorbereitung: Steuerkonzept, Rechtliche Konzeption

Umsetzung: Ausgliederung des Einzelunternehmens (Pachtbetrieb) in UG & Co. KG

  • 49,0 % – ige Übertragung der KG-Anteile im Wege der Schenkung auf die Tochter

Nachfolgeregelung eines Maschinenverleihunternehmen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis

(Einzelunternehmen mit Umsatz ca. 500T€ von Mutter auf Sohn)

Ausgangslage/Herausforderung: Darlehensverpflichtungen des Unternehmens gegenüber der Bank, besichert durch private Immobilien der Mutter

Ziel: Freistellung der Mutter, Steuerneutrale Übertragung auf den Sohn

Vorbereitung: Steuerkonzept, Finanzierungskonzept, Businessplan, Unternehmensbewertung, Kaufvertrag

Umsetzung: Gründung einer GmbH & Co. KG durch den Sohn

  • Kauf des Einzelunternehmens durch die GmbH & Co. KG zum Buchwert,  jedoch ohne Bankschulden (Kaufpreis = Buchwert Eigenkapital zzgl.  Bankschulden)
  • Herbeiführung der Finanzierung des Kaufpreises durch Hausbank, KfW und Absicherung durch die Bürgschaftsbank NRW mit der Folge der Freistellung der  Mutter durch Darlehensrückführung aus dem Kaufpreis

Nachfolge eines Werkzeugunternehmens (GmbH & Co. KG – Umsatz ca. 2,0 Mio. Euro) von Vater auf den Sohn

Ausgangslage: GmbH & Co. KG (100 % des Vaters) mit Sonderbilanzvermögen (Immobilie und Maschinen)

Ziel: GmbH & Co. KG einschließlich der Maschinen sollten auf die GmbH des Sohnes verschmolzen werden. Die Immobilien sollten beim Vater verbleiben.

Vorbereitung BWLC: Steuerliches, rechtliches Konzept, Bewertung, Umtauschverhältnis

Umsetzung BWLC:

  1. Einbringung der Maschinen (SBV) in die GmbH & Co. KG (zu Buchwerten)
  2. Einbringung der Immobilie (SBV) in eine neu gegründete GmbH & Co. KG des Vaters
  3. Einbringung der KG – Anteile, in die GmbH gegen Kapitalerhöhung, somit Anwachsung der Vermögens- und Verbindlichkeitenwerte und Beteiligung des Vaters an KG
  4. Schenkung von GmbH-Anteilen des Vaters an den Sohn

Nachfolgeregelung eines Werkzeugbauunternehmens (GmbH) aus dem Rhein-Sieg-Kreis (Umsatz 4,5 Mio. Euro)

Ausgangslage: Die GmbH-Anteile (60%) des Vaters (Geschäftsführers) befinden sich in einem Einzelunternehmen des Vaters (wegen der Verpachtung der Immobilie und von Maschinen an die GmbH = Betriebsaufspaltung)

25 % der Anteile besitzt die Ehefrau, 12 % die Tochter (Schenkung durch Ehefrau vor drei Jahren) und 3 % besitzt der angestellte Mitgeschäftsführer

Ziel: Der Mitgeschäftsführer soll die Mehrheit der Anteile an GmbH und Maschinenverpachtung erhalten.

  • Die Immobilie soll beim Inhaber verbleiben.
  • Der Kaufpreis sollte im Wege einer teilentgeltlichen Veräußerung definiert werden
  • Vermeidung von steuerlichen Belastungen

Aufgabe BWLC:

Entwicklung einer neuen rechtlichen Situation unter Berücksichtigung aller Anteilsinhaber.

Probleme:

  • Ehefrau und Tochter steuerlich nicht begünstigt
  • Bewertung der GmbH-Anteile und des Einzelunternehmens (Immobilie, Maschinen)
  • Transaktionskonzept
  • Versorgungskonzept

Umsetzung:

  1. Gründung einer
    • Immobilen UG & Co. KG (Vater und Ehefrau)
    • Maschinenvermietungs UG & Co. KG (Vater, Ehefrau, Tochter
  2. Einbringung in Maschinenvermietungs GmbH & Co. KG
    • des Einzelunternehmens (ohne Immobilien) des Vaters zu Buchwerten; Immobilien werden Sonderbetriebsvermögen des Vaters
    • GmbH-Anteile durch Ehefrau/Tochter. Die eingebrachten Werte entsprechen der Beteiligungsquote
  3. Einbringung der Immobilie (SBV) des Vaters in Immobilien UG & Co. KG (zu Buchwerten)
  4. Vater und Ehefrau veräußern Teil-KG-Anteile (jeweils 33%) an Geschäftsführer, der somit mit 77% an der KG beteiligt ist. Die Kaufpreise werden im Wege lebenslangen Rentenzahlungen an Vater / Ehefrau erbracht. Hierbei wurde 50% des Unternehmenswertes herangezogen. Nach dem Tode der Eltern gehen die Anteile auf die Tochter über, die dann 23% der Anteile hält.

Unternehmensverkauf eines Transportunternehmens (Umsatz 6,0 Mio. Euro) in Köln (Rechtsform der GmbH)

Ziel des Verkäufers: Möglichst hoher Kaufpreis

Ziel des Käufers: Möglichst hohe Afa auf den Kaufpreis

Vorbereitung BWLC: Unternehmensbewertung, Kaufpreisermittlung, Rechtliches Konzept, Kaufvertragsbetreuung, Finanzierungskonzept für Käufer, Finanzierungsbegleitung

Umsetzung:

  1. Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG zu Buchwerten
  2. Verkauf der GmbH & Co. KG – Anteile zum ausgehandelten Preis

Folge: Vollabschreibung der Differenz zwischen Kaufpreis und Buchwert

  • Gewerbesteuerbelastung wurde zwischen Käufer/Verkäufer geteilt

Anteilsverkauf eines Unternehmens der Baubranche (Umsatz ca. 70,0 Mio. Euro) aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis durch Vater an angestellte Tochter und den angestellten Prokuristen.

Ziel: Angemessener Preis unter Berücksichtigung der Aufbauleistung des Prokuristen und der Tochter. Freistellung des Verkäufers von der Haftung für Unternehmensbankkredite, gleiche Beteiligung, Restbeteiligung an Vater mit 10,0%

Vorbereitung BWLC:

  • Rechtliches, steuerliches, finanzielles Konzept
  • Unternehmensbewertung
  • Businessplan
  • Finanzierungsplan
  • Kaufvertrag
  • Gesellschaftsvertrag

Umsetzung:

  • Gründung einer UG durch den Vater
  • Verkauf der KG-Anteile des Vaters an:
    • Tochter 45%
    • Prokuristen 45%
    • Neu-UG 10%
  • Finanzierung (Hausbank, KfW, Bürgschaftsbank) mit Freigabe der Haftung des Vaters

Nachfolgeregelung eines Werkzeugbauunternehmens (GmbH) aus dem Rhein-Sieg-Kreis (Umsatz ca. 5,0 Mio. Euro) vom Vater auf den Sohn

Ausgangslage: GbR – Vater/Großvater mit Maschinen und Immobilien, die an die GmbH (Gesellschafter = Vater) und eine GmbH & Co. KG (Gesellschafter = Vater) vermietet waren.

  • Betriebsaufspaltung (Anteil Sohn), soweit an die GmbH vermietet
  • Sonderbetriebsvermögen (Anteil Sohn), soweit an die GmbH & Co. KG vermietet

Ziel: steuerneutrale Übertragung von GmbH-Anteilen einschließlich aller Maschinen auf den Sohn mit Restbeteiligung des Vaters (5%); Aufrechterhaltung der SV – Befreiung des Gehaltes des Vaters

Vorbereitung BWLC:

Bestandsaufnahme

Rechtliches, steuerliches Konzept

  • GbR-Auflösung
  • Zuordnung der Maschinen, Immobilien zu GmbH / GmbH & Co. KG
  • Einbringung des Pachtunternehmens (Betriebsaufspaltung)
  • Schenkung von Anteilen an GmbH
  • Pool-Vereinbarung

Umsetzung:

  1. Regelung des Ausscheidens des Großvaters aus der GbR durch Schenkung (Buchwert)
    Ergebnis =

    • Einzelunternehmen (Betriebsaufspaltung) des Vaters mit Maschinen und GmbH Anteil
    • Sonderbetriebsvermögen des Vaters in seiner GmbH & Co. KG
  2. Einbringung des Einzelunternehmens des Vaters (Pachtbetrieb) in GmbH
  3. Schenkung von 95 % der GmbH-Anteile des Vaters auf den Sohn
  4. Notarielle Pool-Vereinbarung als Ergänzung des Gesellschaftsvertrages

Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge als Strategieaufgabe

Das BWLC-Strategie-Portfolio: Nicht für jeden gleich. Aber für jeden gleich gut.

Die Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine strategische Aufgabe. Sie beinhaltet neben allen Arten der Unternehmensnachfolge, wie z. B. den Generationenwechsel innerhalb der Familie als auch den Verkauf an Dritte auch die private Vermögensnachfolge und geht somit weit über eine Steuer- oder Rechtsberatung hinaus. Und nur wer vorausschauend und auf Grundlage vorgegebener Ziele handelt, kann am Ende wirklich alle steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungspotenziale bei der Beantwortung der Fragen „Wer“ übernimmt „Wann“, „Wie“, „Was“? ausschöpfen.

Unternehmensnachfolge – rechtzeitig planen

Im Hinblick auf die Dauer des betrieblichen Übergabeprozesses ist rechtzeitiges Agieren dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor, da bei der Unternehmensübertragung ein Zeitfenster von bis zu fünf Jahren als angemessener Rahmen angesetzt werden muss. Gleiches gilt für die Übertragung der zum Teil nicht unerheblichen privaten Vermögen, die insbesondere unter steuerliche Aspekten sehr häufig lange Vorlaufzeit benötigen und denen sehr häufig Vermögensumschichtungen zwischen den Ehegatten vorangehen müssen.

Folgende Grundvoraussetzungen sollten Sie schaffen:

  • Treffen Sie eine Entscheidung zur Übergabe
  • Treffen Sie diese Entscheidung so früh wie möglich
  • Definieren Sie Ihre Ziele
  • Berücksichtigen Sie auch Ihren unvorhersehbaren Ausfall (Notfallplan)
  • Greifen Sie auf erfahrene Berater mit Spezialkenntnissen der Nachfolge und mit einem Netzwerk von Beratern zurück

Generationswechsel im Familienunternehmen

Es geht um Werte. Es geht um Menschen. Und von Beginn an um ein gutes Gefühl!

Die Übertragung des Familienvermögens beinhaltet nicht nur die Übertragung der Leitung und des Vermögens des Familienunternehmens, sondern umfasst zwangsweise auch die Regelung der Nachfolge in die privaten Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Geld) einschließlich der privaten Verbindlichkeiten.

Da neben dem geplanten Unternehmensnachfolger auch die übrigen Familienmitglieder (Kinder, Ehefrau bzw. Ehemann) hinsichtlich ihres Anspruchs aufgrund der gesetzlichen Erbfolgeregelungen oder von testamentarischen oder lebzeitigen Regelungen berücksichtigt werden müssen, sind die sich hieraus ableitenden Aufgaben komplex und richten sich letztlich danach, welche Ziele der derzeitige Vermögensinhaber durch seine Nachfolgeregelungen verwirklichen möchte.

Zu lösen sind dabei die Fragestellungen:

Wer? (Kinder, Ehefrau, Dritter)

Was? (Unternehmensvermögen, Unternehmensleitung, Privatvermögen)

Wann? (zu Lebzeiten, von Todes wegen)

Wie? (Schenkung, Erbe, Verkauf, Nießbrauch, etc.)

Es geht um Menschen. Und von Beginn an um ein gutes Gefühl!

Eine gut vorbereitete, familieninterne Unternehmensnachfolge ist das erklärte Ziel der meisten betroffenen mittelständischen Firmeninhaber. Und wenn Sohn und / oder Tochter auch noch über entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, die Nachfolgerrolle freiwillig annehmen und sich nicht vom Senior in diese Rolle gedrängt fühlen, hat man sicherlich ein beinahe idealtypisches Szenario.

In zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen steht jedoch ein Generationenwechsel an, der nicht immer mit der familieninternen Übergabe des Führungsstabes an die richtige Person endet. Für den Erhalt eines Familienunternehmens ist es wichtig, sich rechtzeitig die Frage zu stellen, ob für die Unternehmensnachfolge ein Mitglied der Familie zur Verfügung steht.

Folgender Grundsatz sollte beachtet werden:

Die Leitung des Unternehmens muss zu Lebzeiten vorbereitet und umgesetzt werden.

Unser Portfolio:

  • Nachfolgeberatung
  • Nachfolgecoaching
  • Mediation
  • Gestaltung zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

Über den Tag hinausdenken. Und genauso handeln. So bleibt Ihr Vermögen ein Vermögen wert.

Die Frage der konkreten Übertragung des Betriebsvermögens kann auf ganz unterschiedliche Weise beantwortet werden. In einem Akt. Aber auch schrittweise. Zur Disposition steht die Schenkung des Unternehmens an den Nachfolger. Aber auch die Übertragung gegen wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise Rentenzahlungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung mit Nießbrauchvorbehalt. Generell lassen sich die unterschiedlichen Formen der Übertragung auch sehr individuell miteinander kombinieren. Auf diese Weise fehlt es nicht an Variationsmöglichkeiten, eine für beide Seiten tragbare Lösung der Unternehmensnachfolge zu finden.

Beherzigen Sie die Überlegung, dass dasjenige Ihrer Kinder, dass das Betriebsvermögen erhalten sollte, auch die Leitung des Unternehmens übernehmen sollte.

Dies kann die lebzeitige Übertragung beinhalten, kann jedoch auch testamentarisch unabhängig von der Übergabe der Leitung geregelt werden. Wichtig ist nur, dass die Übertragung zusammen mit oder getrennt von der Übertragung der Leitung geregelt wird.

Unser Portfolio:

  • Rechtliche Unternehmensumstrukturierung
  • Steuerliche Gestaltung des Übergabeprozesses
  • Finanzierungsberatung
  • Vertragsgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Arbeitsrecht, Erbvertrag=
  • Unternehmensbewertung
  • Analyse von Themen der Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen Vorsorgevollmacht

Jedes Vermögen hat seine Geschichte. Wir sorgen dafür, dass es auch eine gute Zukunft hat.

Neben der Unternehmensnachfolge sollte gleichzeitig auch die Übertragung des privaten Vermögens geregelt werden. Dabei sollten die Zielsetzungen des jetzigen Inhabers wie z. B. das Herstellen der Gerechtigkeit zwischen den Kindern, die Vermeidung / Reduzierung steuerlicher Belastungen oder die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen im Fokus der Regelungen stehen.

Vor allem ist zu berücksichtigen, dass bei lebzeitiger Übertragung die Versorgung des Inhabers und seiner Ehefrau gesichert bleibt. Die Stichworte hierzu sind: Zahlung einer Rente, Vereinbarung von Nießbrauch für das übertragene Privatvermögen. Ebenfalls können teilentgeltliche Übertragungen oder sogar der Verkauf von privatem Vermögen an den oder die Nachfolger steuerfrei erfolgen mit der Folge, dass aus dem Verkaufserlös die nachhaltige Sicherung der Versorgung realisiert werden kann.

Wir beraten Sie in all diesen Fragen rund um die Übertragung von privatem Vermögen. Kreativ. Erfahren. Mit sicherem Weitblick.

Unser Portfolio:

  • Erarbeitung einer Vermögensnachfolgestrategie
  • Analyse, Bewertung des Vermögens
  • Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Optimierung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertragsgestaltung
  • Finanzierungsberatung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Erbvertrag, Testament
  • Immobilienbewertung

Unternehmensnachfolge – unsere Experten beraten Sie

 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Herr Harald Braschoß, geboren 1946, verwitwet, 1 Sohn, war bis zum Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre in Köln Gründungsmitglied und Bassist bei der Kölner Gruppe „Die Bläck Fööss“. Ab 1972 war er bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Düsseldorf in den Abteilungen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig. Während dieser Zeit erfolgte seine Bestellung zum Steuerberater. Im Jahre 1977 eröffnete Herr Braschoß eine Steuerberatungskanzlei in Troisdorf, deren Sitz er in 1995 nach Niederkassel verlegte. In 1980 wurde er zum Wirtschaftsprüfer bestellt. In der Zeit vom 1990-2004 war Herr Braschoß an der von ihm gegründeten Sozietät Braschoß & Richter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater in Dresden beteiligt. In 1997 erwarb Herr Braschoß die Kanzlei Thoma und Meissner in Köln, die seitdem als Niederlassung geführt wurde. Zum 1. Januar 2007 brachte Herr Braschoß seine Praxis in die BWLC ein. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Braschoß liegen in Mergers & Acquisitions (M&A), der Konzeption und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie in der Unternehmensnachfolge- und Vermögensnachfolgeberatung. In diesem Zusammenhang führt Herr Braschoss regelmäßig Schulungs-, Vortragsveranstaltungen und Fachveröffentlichungen für Unternehmen und deren Nachfolger unterstützend mit Drittorganisationen durch. Hiervon ausgehend gründete Herr Braschoß in 2008 zusammen mit Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Steuerberatern und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) den Verein „Die Nachfolge-Experten e.V.“, bei dem er zum Vorsitzenden gewählt wurde.

Im Juni 2009 erhielt Herr Braschoß nach erfolgreich bestandener Prüfung die Anerkennung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. als Fachberater für Unternehmensnachfolge.

Durch seine Impulse wurde der Verein „Ratwerk e.V.“ gegründet, ein Zusammenschluss von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern. Ebenfalls initiierte er in 2003 die Gründung der
 Interessengemeinschaft Kunststoff e. V., für die er als Vorsitzender tätig ist und der mittlerweile ca. 43 Unternehmen der Kunststoffbranche in der Region Rhein-Sieg/Köln und Bonn angehören. Ebenfalls ist er Vorstand im Verein „Transportunion e. V.“, einem Zusammenschluss von Speditions-, Logistikunternehmen, der in 2017 durch seine Initiative ins Leben gerufen wurde und mittlerweile 23 Mitgliedsunternehmen umfasst.

Unsere Erfahrungen haben Einzug gefunden in das von Herrn Braschoß herausgegebene Buch „Unfall/Koma/Tod – Nebenwirkung Pleite!“ (ISBN 978-3-00-051401-2)

 

BWLC Steuerberater stehen Ihnen jederzeit zur Seite. „Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und legen großen Wert auf das persönliche Gespräch.“ Sie wünschen einen Termin oder haben eine Frage: oder 02208 9464-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Mit mehr als 50 Mitarbeitern leistet die BWLC GmbH auch:

Steuerberatung

Beratung und Betreuung in allen Steuerangelegenheiten, hochspezialisierte und persönliche Steuerberatung. mehr

Steuergestaltung/M&A

Tax-Due-Diligence ­– Umstrukturierungen – Rechtsformwahl. Die BWLC Erfolgsformel seit über 30 Jahren: Liebe zum Detail und Leidenschaft! mehr

Verfahrensdokumenation

WER MACHT WANN WAS UND WIE?! Die Verfahrensdokumentation gehört zu den Organisationsunterlagen, die die Finanzverwaltung regelmäßig bei Betriebsprüfungen oder steuerlichen Nachschauen (z. B. Kassennachschau) anfordert. mehr