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BWLC: Steuerberatung - Rechtsberatung - Unternehmensnachfolge - Wirtschaftsprüfung
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Geschäftsunfähigkeit – „Wenn der Chef plötzlich ausfällt“

Geschäftsunfähigkeit

Immer wieder geschieht es, der Chef erscheint nicht zur Arbeit. Gründe hierfür sind manchmal leider:

  • Unfall, Krankheit mit der Folge Geschäftsunfähigkeit (Koma / Verwirrtheit)
  • plötzlicher Tod

1. Geschäftsunfähigkeit

Wenn dies geschieht, erfolgt es fast immer unverhofft und schnell. Es kann jedem widerfahren, alt oder jung. Das Problem wird dadurch verstärkt, dass die Dauer einer Geschäftsunfähigkeit unbestimmt ist.

1.1 Die Übernahme der Geschäftsführung durch einen Ersatzmann muss schnell erfolgen, da Mitgefühl im geschäftlichen Umgang nur von kurzer Dauer ist.

  1. Zielsetzungen der Chefvertretung sind:
    • die Aufrechterhaltung des Unternehmens als Interimsaufgabe zur Vermeidung eines Totalausfalles
    • die Erarbeitung einer Zukunftsstrategie zur
      • Fortführung oder zum
      • Verkauf oder zur
      • Einstellung des Unternehmens
    • die Umsetzung der Strategie
      • Suche nach einem neuen Chef (Fortführung)
      • Suche nach einem Käufer für das Unternehmen (Verkauf)
      • Einstellungsmaßnahmen
        • Aufträge / Personal / Inventarverkauf etc.
  2. Als Vertreter kommen in Betracht
    • Mitgesellschafter
    • Ehefrau / Kinder
      • Mitarbeiter
      • Externe Berater
      • Freunde
  3. Aufgabe des Vertreters ist die übergangsweise Ausübung der Cheffunktion, die je nach Branche, Größenordnung des Unternehmens schwerpunktmäßig anders gelagert ist im Sinne der o.g. Zielsetzungen. Sofern der Vertreter in der Lage ist, den Chef zu ersetzen, bietet es sich an, ihn auf Dauer mit der Fortführung zu betrauen.
  4. Voraussetzungen
    • Rechtliche Minimalvoraussetzung, sofern kein zweiter Geschäftsführer vorhanden ist die Möglichkeit zu agieren. Hierzu bedarf es einer Vorsorgevollmacht, mit deren Hilfe Rechtsgeschäfte für das Unternehmen getilgt werden können.
      • Bestellung eines Geschäftsführers
      • Bankgeschäfte
      • Verträge etc.
  5. Persönliche Voraussetzungen
    • Fachkenntnisse
    • Leitungserfahrung
    • kaufmännische Kenntnisse
  6. Wirtschaftliche Voraussetzungen
    • Regelung und Dokumentation der betrieblichen Grundlagen
      • Organigramm
      • Abläufe (Technik / Verwaltung)
      • Verträge
      • Kunden (Aufträge), Lieferanten, Personal

2. Chefausfall wegen plötzlichem Tod

Voraussetzungen für die Unternehmensfortführung sind hinsichtlich

  • Zielsetzung
  • Aufgabenstellung identisch mit denen bei Ausfall wegen Geschäftsunfähigkeit

Vertreter ist/sind bei Tod typischerweise der/die Erben, sofern kein angestellter oder Gesellschaftergeschäftsführer existiert.

2.1 Tod ohne Testament

Nachfolger in das Unternehmen sind die gesetzlich Erbfolgeberechtigten:

  • Ehegatten + Kinder
  • Ehegatte + Eltern (kinderlose Ehe)

Alle Eben übernehmen das Unternehmen (Geschäftsanteile, Gesellschaftsanteile)

  • Geschäftsführer muss durch die Erbengemeinschaft bestimmt und bestellt werden (Einstimmigkeitsprinzip)
  • ob der geeignete Erbe die Geschäftsführung übernimmt, ist fraglich
  • sofern kein Erbe geeignet ist, müssen Fortführung / Verkauf / Einstellung einstimmig geregelt werden

2.2 Tod mit Testament

Testamentarisches Ziel sollte sein den geeigneten Nachfolger zum Erben des Unternehmens zu bestimmen

  1. durch Einsetzen des gewünschten Unternehmensnachfolgers als Alleinerben mit Vermächtnissen zugunsten der übrigen Erben, die der Erbe zu bedienen hat
  2. durch Vorausvermächtnis für das Unternehmen zugunsten des designierten Nachfolgers in Ergänzung und ohne Anrechnung auf dessen Erbquotebesser:
  3. lebzeitige Übertragung (zumindest der Geschäftsführung) auf den richtigen Nachfolger in Verbindung mit a) und b)

 

Schlagworte: Geschäftsunfähigkeit
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