Rund um die Immobilie – unsere Veranstaltung DELIKAT am 27.04.2022 lockte ca. 55 Gäste nach Niederkassel

Die Referenten lieferten geballte spannende Informationen zu den vielseitigen Themen “Immobilie”

Der Immobilienmarkt erlebt gerade große Veränderungen.

Coronakrise, Ukraine-Krieg, Zinserhöhungen, steigende Energiekosten, Materialknappheit, Lieferengpässe…

Noch und wohl auch in ganz 2022 bleiben die hohen Immobilienpreise erhalten. Das ändert sich jedoch bald. Mehr Homeoffice „Mobiles Arbeiten“ – der Bedarf an Büroflächen nimmt rapide ab. Ein Vorteil ist jedoch der Ausbau der Büroflächen zu Wohnimmobilien, die nach wie vor stark nachgefragt sind.

Der aktuelle Urkaine Krieg bereitet große Sorgen. Immobilienbesitzer trennen sich vom Eigentum und legen ihr Geld in Rohstoffe an. Durch ein hohes Angebot auf dem Immobilienmarkt fallen die Preise.

Höhere Zinsen machen Kapitalanlagen unattraktiv.

Die  Referentin Anette Tessar, Wüstenrot Immobilien, Leitung Vertriebsdirektion Köln-Bonn, Bezirksleitung Immobilien informierte über den Immobilienmarkt – Preise, Mieten, Lage und ihre voraussichtliche Entwicklung.

Die Kaufpreise lassen sich nicht durch höhere Löhne erklären und haben sich auch schon lange vom allgemeinen Kaufpreisindex von Deutschland entkoppelt.

  • 2021 ist der Gesamtumsatz auf über 150 Mrd. EUR. gestiegen.
  • Die Kaufpreise für Immobilien haben sich verdreifacht
  • Die Zahl der Immobilien, die verkauft wurden haben sich nur marginal verändert, aber die Käufer waren über alle Assetklassen bereit, mehr dafür zu bezahlen.
  • Im Neubaubereich haben sich die Preise in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt.
  • Mietpreise sind zuletzt stärker gestiegen, jedoch deutlich weniger als die Kaufpreise

Entwicklung der Immobilienpreise bei Gewerbeimmobilien

Auch die Preise für Gewerbeimmobilien sind über 10 Jahre angestiegen.

  • Hier hat Corona den Trend vorzeitig gestoppt.

Die Entscheidung das Homeoffice nicht nur als Zwangsmaßnahme in einer schwierigen Zeit sondern als neuen Trend mit dem Namen „Mobiles Arbeiten“ in den Berufsalltag zu integrieren, war weder von Privatanlegern noch von großen Immobilienfonds vorausgesehen worden. Der Bedarf an Büroflächen nimmt damit teilweise dramatisch ab. Die Auswirkungen dieses Trends kommen teilweise verzögert im Markt an, da es langjährige Mietverträge gibt.

NOCH sind Immobilien in der TOP 3 der Geldanlagen

Nach wie vor existiert ein massives Wohnungsdefizit in den Städten – Fehlender Wohnraum in den Städten führte lange zu ungewollten Abwanderungen, die Entwicklung hielt bis

2020 an. Durch die Pandemie wird der „Speckgürtel“ und die Lagen dahinter wieder attraktiv. Der Bedarf an Wohnungen wird ggf. durch den Überhang an Office-Immobilien teilweise ausgeglichen.

Ausblick Immobilien

Die Ausweitung des Krieges in der Ukraine könnte alles verändern.

  • Eine Entwicklung bis zum 3. Weltkrieg hätte verheerende Ausmaße und würde den Immobilienbesitz von vielen Menschen in großem Maße vernichten.
  • Aktuell beginnen die ersten Immobilienbesitzer bereits Ihre Immobilienbesitz reduzieren und planen in Gold und andere Standardwerte zu investieren.
  • Die Verkäufe haben sich bundesweit in den letzten Wochen erheblich gesteigert. Aktuell profitieren die Verkäufer noch von der Zinssteigerung, die die Nachfrage auf Käuferseite (noch) befeuert.
  • Sollte die Notwendigkeit bestehen sich plötzlich kurzfristig von seinem Besitz zu trennen weil kriegerische Handlungen abzusehen sind, wird die Vielzahl und damit das hohe Angebot einen Preisverfall erzeugen.
  • Generell sind sinkende Preise, mit einigen Ausnahmen, in 2022 NOCH nicht zu erwarten.
  • Zusätzlich ist in den nächsten Jahren ist bei steigenden Zinsen jedoch damit zu rechnen, dass zum einen der bisher erlebte Aufwärtstrend bei den Immobilienpreisen gebrochen wird und in jedem Fall mehr Immobilien auf den Markt kommen, weil die Weiterführung des Immobilien-Engagements bei steigenden Zinsen NICHT für alle aktuellen Eigentümer mehr möglich ist.

Ein weiteres spannendes und zur Zeit hoch aktuelles Thema: Energetische Sanierung – Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen, Referent: Wolfgang Rösler, Gutachter & Energieberater, www.roesler-energieberatung.de

Gerade jetzt heißt es Ressourcen einzusparen – und das auf Dauer. Eine energetische Sanierung kann bis zu 64% an Energiebedarf reduzieren. Es gibt viele Fördermöglichkeiten für die unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen.

Die Energieberater haben alle Hände voll zu tun. Bei steigenden Energiekosten sucht man nach Möglichkeiten langfristig Kosten zu vermeiden.

Was gehört alles zu einer energetischen Sanierung dazu?

Sie können durch verschiedene Maßnahmen den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken. Dazu gehören unter anderem:

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung (vor allem Außenwände, Dachdämmung, Dämmung der Kellerdecke)
  • der Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren
  • der Einbau einer neuen, modernen Heizung
  • die Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten ab.

Lohnt sich eine energetische Sanierung? Ja, wenn die Sanierung beziehungsweise Modernisierung fachgerecht gemacht wird.

Ein niedriger Energieverbrauch entlastet die Umwelt und ist gut für den Klimaschutz. Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie aber auch die Wohnqualität in Ihrem Zuhause. Und Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie. Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch fit sind, verkaufen sich besser als Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienz.

Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?  

Aufgrund der Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie die Pflicht zur energetischen Sanierung. Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Käuferinnen und Käufer sollten wissen, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug zu einer Sanierung verpflichtet sein können, wenn die entsprechenden Standards nicht eingehalten werden.

Auch der Fiskus beteiligt sich an Kosten der energetischen Sanierung, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind: Steuerlichen Aspekte der energetischen Sanierung. Referent: Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Dirk Roßmann, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, bwlc-steuerberater.de

Wird eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist die Rechtslage relativ klar. Denn der Gesetzgeber hat im Einkommensteuerrecht eine eigene Vorschrift geschaffen, die den Anspruch auf Förderung regelt. Voraussetzung für die Förderung der energetischen Maßnahmen ist u.a.:

  • Nutzung nur zu eigenen Wohnzwecken (auch Ferienimmobilie)
  • Objekt darf nicht älter als 10 Jahre sein
  • Durchführung von Fachunternehmen
  • Keine anderweitige öffentliche Förderung

Wie hoch ist die Förderung?

Liegen die Voraussetzungen vor, können innerhalb von drei max. 20 % der gesamten Aufwendungen (max. 40.000 €) erstattet werden. Die steuerliche Förderung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn keine anderweitige öffentliche Förderung (z.B. KFW) möglich ist.

Wie ist die Rechtslage bei vermieteten Objekten?

Bei vermieteten Objekten (sowie bei betrieblichen Immobilien) ist es komplizierter. Nur Erhaltungsaufwendungen können sofort steuerlich berücksichtigt werden. Handelt es sich bei den Kosten für die energetische Sanierung um anschaffungsnahe Aufwendungen, Anschaffungskosten oder Herstellungskosten können die Kosten nur über die sehr lange Gebäudeabschreibung berücksichtigt werden.

Welche Handlungsoptionen gibt es? Durch gezielte Planung im Vorfeld einer Maßnahme erhöhen sich die Chancen, die Kosten steuerlich sofort zu berücksichtigen. Auch eine zeitliche Verlegung einer Maßnahme kann sinnvoll sein. Die Steuerberaterin oder Steuerberater sollten frühzeitig mit in die Planung einbezogen werden, um die vielfältigen Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung Rechnung zu tragen.

Wer Immobilien zu vererben hat sollte sich über Familiengesellschaften informieren.

Dazu referierte Dipl.-Kfm. Harald Braschoß, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), bwlc-steuerberater.de

Es gibt einige Grundprobleme bei der Vermögensnachfolge durch Tod

  • Zusammenballung der Vermögensübertragung auf die Erben
  • Falsche Vermögensverteilung zwischen den Ehegatten zum Todestag
  • Verzicht auf Mehrfachgeltendmachung von Freibeträgen (10-Jahreszeitraum)
  • Keine Möglichkeit der „Vermögensminderung“ durch lebzeitige Übertragung mit Gegenleistung
  • Ungewollte Vermögensverteilung zwischen den Erben

→ keine Lösung durch Testament

Und die Probleme der Erbschaft / Schenkung wachsen:

  • Höhe und Umfang der Erbmasse
  • Anzahl der Erben

hinsichtlich

  • Bestimmung: Wer bekommt was?
  • Höhe der Besteuerung

Die Lösung: Gründung einer FAMILIENGESELLSCHAFT zu Lebzeiten

  • Bei hohen Vermögenswerten
  • Bei hohen Vermögenswerten und mehreren Kindern

Ziele der Familiengesellschaft

  • Minderung der Erbschaftssteuer
  • „Gerechte“ Verteilung des Vermögens
  • Versorgung der übertragenden Eheleute
  • Senkung der Einkommenssteuerbelastung
  • Aufrechterhaltung der Bestimmungsrechte undder Steuerung des Vermögens

Sie haben hier die Möglichkeit diese Präsentationen als PDF Datei herunterzuladen.

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