Kurzarbeitergeld (KUG) in Corona-Zeiten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die günstigeren Konditionen für das Kurzarbeitergeld (KUG) in Corona-Zeiten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Vorteile:
- Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.
- Verlängerung der Laufzeit auf 24 Monate – längstens bis zum 31. Dezember 2021
- schon bei einem Arbeitsausfall von 10% (bisher ein Drittel) der Beschäftigten kann Ihr Betrieb bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen
- das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des fehlenden Nettoentgelts für Eltern mit Kindern 67 %
- Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
- reduziert sich die Arbeitszeit in der Kurzarbeit um 50 % oder mehr, wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4ten Monat (gerechnet ab März 2020) auf 70 % (Haushalte mit Kindern 77 %) angehoben
- Ab dem 7ten Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 % (Haushalte mit Kindern 87 %) des entfallenen Nettoentgelts.
Die Bezugsdauer für dieses günstigere Kurzarbeitergeld in Corona-Zeiten wird jedoch nur für Betriebe verlängert, die bis zum 31.Dezember 2020 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten Ihre betriebliche Situation kritisch zu durchleuchten und ggf. rein vorsorglich noch in diesem Jahr eine KUG Nummer zu beantragen.
Die Beantragung dieser Nummer ist unabhängig davon, ob im Kalenderjahr 2021 tatsächlich Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird oder nicht.
Sofern Sie bereits in 2020 eine KUG Nummer erhalten haben, muss keine neue Nummer beantragt werden.
Sollten Sie hierzu noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Telefonisch: 02208 9464-0 oder per Mail an
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)