Neue Regelungen im Steuerrecht – ACHTUNG – bitte unbedingt KUG-Nummer bis Ende des Jahres beantragen!

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In Ergänzung und zur Klarstellung unseres bisherigen Rundschreibens senden wir Ihnen vor dem Jahreswechsel folgende Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Einschränkung: Betriebe, die nicht bis Ende dieses Jahres bereits Kurzarbeitergeld beantragt haben, können auch danach nicht auf die Möglichkeit zugreifen.

ALSO ACHTUNG: Dies gilt nur, wenn man im Jahr 2020 eine KUG-Nummer beantragt hat. Eine solche KUG-Nummer ist unbedingt nötig. Wichtig zu wissen ist auch, dass auch dann, wenn man eine KUG-Nummer bereits im Jahr 2020 beantragt und zugeteilt erhalten hat, diese dann aber nicht in Anspruch genommen hat, diese KUG-Nummer NEU beantragt werden muss. Wer also beispielsweise im August eine KUG-Nummer beantragt hatte, die dann aber nicht genutzt werden musste, muss bis Ende des Jahres bitte unbedingt nochmals eine KUG-Nummer beantragen! Firmen in Kurzarbeit bekommen von den Arbeitsämtern bis 30.06.2021 auch die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet.

Der erhöhte Bezug von Kurzarbeitergeld (Beschluss seit 01.05.2020) bleibt auch unverändert:

  • ab dem 4. Monat steigt der Bezug auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und
  • ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts.

Einschränkung: Diese Regel gilt für all jene, die Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 beantragen. (Der reguläre Satz beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent).

Verbesserungen gibt es zudem für weitere Beihilfen und Unterstützungen, die Beschäftige aufgrund der Corona-Krise erhalten, z.B. den Pflegebonus: Die bis zum Jahresende befristete Steuerbefreiung für Zahlungen bis 1500 Euro wird bis Juni 2021 verlängert. Damit haben Arbeitgeber mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung der Corona-Beihilfen.

Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2021 alles Gute.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl.-Kfm. Harald Braschoß

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)