Mindestlohn wieder höher ‒ trotz Corona

Mindestlohn

Zum 1.1.2022 ist der Mindestlohn erneut gestiegen – von 9,60 EUR/Stunde auf nunmehr 9,82 EUR/Stunde.

Im Juli 2022 erfolgt dann die nächste Anhebung auf 10,45 EUR / Stunde.

Bitte beachten Sie: Mit dem neuen Mindestlohn wurde indirekt eine Höchstarbeitszeit bzw. Maximalstundenzahl eingeführt. Arbeiten Minijobber über diese Stundengrenze hinaus, wird die Beschäftigung automatisch sozialversicherungspflichtig.

Bei einem Stundenlohn von bisher 9,60 Euro (2021) betrug die zulässige Höchstarbeitszeit 46,87 Stunden pro Monat. Aufgrund des erhöhten Stundenlohns ab dem 1.1.2022 sinkt die Höchstarbeitszeit nun geringfügig auf (450 Euro : 9,82 Euro) = 45,82 Stunden.

Ab Juli 2022 beträgt die zukünftige Höchstarbeitszeit für Minijobber dann 43,06 Stunden/Monat.

Überprüfen Sie bitte Ihre Arbeitsverträge mit Ihren Minijobbern und passen Sie den Einsatz Ihrer Minijobber entsprechend an, damit bei einer sozialversicherungsrechtlichen Prüfung keine bösen Überraschungen folgen!

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Katharina Winand, Rechtanwältin, BWLC Rechtsanwälte, Telefon 02242 913730