Nachweisgesetz

Das neue Nachweisgesetz

Das neue Nachweisgesetz

Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, welches jeder Arbeitgeber kennen sollte. Grundsätzlich gibt es das Nachweisgesetz schon seit Jahren, es wurde erst aber geändert und erweitert, insbesondere um einen Bußgeldtatbestand. Wenn ein Unternehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen von Mitarbeitenden nicht ordnungsgemäß in Schriftform niederlegt, kann dies zu einer Geldbuße bis zu jeweils 2.000,00 € geahndet werden.

Das neue Nachweisgesetz – wichtige Hinweise für Arbeitsverträge

Arbeitsverträge sind demnach immer schriftlich zu begründen und zumindest sind folgende Vertragsbedingungen verpflichtend schriftlich festzuhalten:

  • Das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen;
  • Die Möglichkeit, dass die Mitarbeitenden ihren jeweiligen Arbeitsort frei wählen können, sofern vereinbart;
  • Die Dauer der Probezeit, sofern vereinbart;
  • Die Vergütung von Überstunden;
  • Die Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird;
  • Die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für die Schichtänderungen;
  • Die Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist;
  • Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen;
  • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung;
  • Sofern eine betriebliche Altersversorgung gewährt wird, muss Name und Anschrift des Versorgungsträgers angegeben werden;
  • Die Regelungen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, hier mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage müssen festgehalten werden;
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen müssen aufgenommen werden.

Wichtig zu wissen beim neuen Nachweisgesetz

Arbeitsverträge, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, müssen dann geändert werden, wenn der Arbeitnehmer dazu auffordert. Wenn ein Arbeitnehmer dies verlangt, so ist ihm spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung die Niederschrift mit den Angaben auszuhändigen. Bei Arbeitsverträgen, ab dem 01.08.2022 neu abgeschlossen werden, sollten neue Vertragsmuster erstellt werden und die neuen erweiterten Vorgaben des Nachweisgesetzes geprüft und ergänzt werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe bei der Erstellung der Arbeitsverträge benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Katharina Winand, Rechtsanwältin,