Internationales Steuerrecht – Beratung auch bei sensiblen Themen wie Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und Quellensteuer
Internationales Steuerrecht – Besondere Herausforderungen verlangen besondere Kenntnisse. Immer mehr auch grenzüberschreitend.
Für viele Unternehmen wird das Agieren auf internationalem Parkett immer wichtiger. Das Internationale Steuerrecht ist einer der Spezialkompetenzen der BWLC. Getragen wird sie durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in diesem Segment – sowohl per spezifischer Qualifikation, als auch durch Berufserfahrung in global operierenden Beratungs- und Industrieunternehmen. Eine wertvolle Konstellation, mit der wir bei besonders sensiblen Themen des internationalen Steuerrechts wie Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und Quellensteuer eine ganz besondere Geschäftsnähe zu unseren Mandanten erreichen und Unternehmer mit internationaler Ausrichtung bei allen spezifischen Entscheidungen bestmöglich unterstützen. Auch natürliche Personen mit grenzüberschreitenden Themen (z.B. Immobilie oder Nachfahren im Ausland, geplanter Wegzug oder Auslandsinvestition) beraten wir umfassend. Aufgrund langjähriger und praxiserprobter Zusammenarbeit mit ausländischen Steuerberatern bzw. Rechtsanwälten sowie unserer aktiven Mitgliedschaft im internationalen WIRAS Verbund können wir grenzüberschreitende Sachverhalte auch vor dem Hintergrund ausländischer Regelungen beurteilen und damit rechtssicher umsetzen.
Internationales Steuerrecht – unsere Leistungen
- Beratung und laufende steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland tätig sind (bspw. Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland)
- Internationale Standortwahl unter steuerlichen Gesichtspunkten sowie steuerliche Strukturierung von Auslandsinvestitionen
- Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Doppelbesteuerungen
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen des Finanzamtes mit Fragen zum Internationalen Steuerrecht sowie Verrechnungspreise
- Begleitung von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen
- Beurteilung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Lieferketten und Dienstleistungen aus Sicht der Ertragsteuer und Umsatzsteuer (auch unter zollrechtlichen Gesichtspunkten)
- Umsatzsteuerliche Registrierung von in Deutschland tätigen ausländischen Unternehmern und Erstellung der zugehörigen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen
- Beratungen zum Vorsteuervergütungsverfahren
- Mitwirkung bei grenzüberschreitenden Schenkungen/Erbschaften
- Beratung von natürlichen Personen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (z.B. Optimierung des Wegzuges, Nachfolgeberatung, Strukturierung und Gestaltung Immobilienerwerb)
Internationales Steuerrecht – unsere Experten beraten Sie
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß
Zum Profil
Herr Harald Braschoß, geboren 1946, verwitwet, 1 Sohn, war bis zum Abschluss seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre in Köln Gründungsmitglied und Bassist bei der Kölner Gruppe „Die Bläck Fööss“. Ab 1972 war er bei der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen in Düsseldorf in den Abteilungen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig. Während dieser Zeit erfolgte seine Bestellung zum Steuerberater. Im Jahre 1977 eröffnete Herr Braschoß eine Steuerberatungskanzlei in Troisdorf, deren Sitz er in 1995 nach Niederkassel verlegte. In 1980 wurde er zum Wirtschaftsprüfer bestellt. In der Zeit vom 1990-2004 war Herr Braschoß an der von ihm gegründeten Sozietät Braschoß & Richter, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater in Dresden beteiligt. In 1997 erwarb Herr Braschoß die Kanzlei Thoma und Meissner in Köln, die seitdem als Niederlassung geführt wurde. Zum 1. Januar 2007 brachte Herr Braschoß seine Praxis in die BWLC ein. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Braschoß liegen in Mergers & Acquisitions (M&A), der Konzeption und Umsetzung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie in der Unternehmensnachfolge- und Vermögensnachfolgeberatung. In diesem Zusammenhang führt Herr Braschoss regelmäßig Schulungs-, Vortragsveranstaltungen und Fachveröffentlichungen für Unternehmen und deren Nachfolger unterstützend mit Drittorganisationen durch. Hiervon ausgehend gründete Herr Braschoß in 2008 zusammen mit Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Steuerberatern und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW) den Verein „Die Nachfolge-Experten e.V.“, bei dem er zum Vorsitzenden gewählt wurde.
Im Juni 2009 erhielt Herr Braschoß nach erfolgreich bestandener Prüfung die Anerkennung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. als Fachberater für Unternehmensnachfolge.
Durch seine Impulse wurde der Verein „Ratwerk e.V.“ gegründet, ein Zusammenschluss von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern. Ebenfalls initiierte er in 2003 die Gründung der Interessengemeinschaft Kunststoff e. V., für die er als Vorsitzender tätig ist und der mittlerweile ca. 43 Unternehmen der Kunststoffbranche in der Region Rhein-Sieg/Köln und Bonn angehören. Ebenfalls ist er Vorstand im Verein „Transportunion e. V.“, einem Zusammenschluss von Speditions-, Logistikunternehmen, der in 2017 durch seine Initiative ins Leben gerufen wurde und mittlerweile 23 Mitgliedsunternehmen umfasst.
Kooperationepartner
WIRAS Verbund Internationales Netzwerk deutschsprachiger Steuerberater – Gemeinsam stellen wir sicher, dass auf die jeweiligen Anforderungen exakt zugeschnittene und umfassende Komplettlösungen erarbeitet und umgesetzt werden. www.wiras.de
Mit mehr als 50 Mitarbeitern leistet die BWLC Steuerberatungsgesellschaft auch:
Steuerberatung
Beratung und Betreuung in allen Steuerangelegenheiten, hochspezialisierte und persönliche Steuerberatung. mehr
Steuergestaltung/M&A
Tax-Due-Diligence – Umstrukturierungen – Rechtsformwahl. Die BWLC Erfolgsformel seit über 30 Jahren: Liebe zum Detail und Leidenschaft! mehr
Unternehmensnachfolge
Die Übergabe des Vermögens an die nächste Generation innerhalb der Familie oder durch Verkauf an Dritte betrifft betriebliches und privates Vermögen. mehr
Verfahrensdokumentation
WER MACHT WANN WAS UND WIE?! Die Verfahrensdokumentation gehört zu den Organisationsunterlagen, die die Finanzverwaltung regelmäßig bei Betriebsprüfungen oder steuerlichen Nachschauen (z. B. Kassennachschau) anfordert. mehr