Einladung zur Veranstaltung am 21.11.2019 – „Die Notwendigkeit der Erstellung einer Verfahrensdokumentation“
Dozent: Herr Stefan Hoffmann, Dipl.-Finanzwirt
Das Thema Verfahrensdokumentation ist auch Ihnen sicherlich nicht neu. Erste Erfahrungen im Rahmen von Betriebsprüfungen haben gezeigt, dass die Vorlage einer Verfahrensdokumentation ausschlaggebenden Einfluss auf die Ergebnisse in einer Betriebsprüfung haben kann.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2014 die neuen „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auszeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz GoBD – definiert.
Um einen Nachweis erbringen zu können, dass die in den GOBD definierten Grundsätze eingehalten werden, ist ein wesentlicher Bestandteil die sogenannte Verfahrensdokumentation, welche alle zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Verfahrensbestandteile beschreibt
Was genau ist aber nun diese Verfahrensdokumentation, was beinhaltet sie und benötigen Sie diese für Ihren Betrieb? Zur Klärung genau dieser Fragen möchten wir Sie zu unserer Informationsveranstaltung zu dem Thema „Die notwendige Erstellung der Verfahrensdokumentation“
am 21.11.2019 um 18:00 Uhr
in unseren Räumlichkeiten
Auf den Tongruben 3, 53721 Siegburg
einladen.
Die Veranstaltung beinhaltet einen 1,5-stündigen Informationsvortrag von Herrn Stefan Hoffmann (Dipl. Finanzwirt) mit anschließender Fragerunde.
Für Ihr leibliches Wohl sorgt die BWLC.
Bitte nutzen Sie zur Registrierung unser Anmeldeformular. Die Veranstaltung ist für Mandanten/innen der BWLC kostenlos, anderweitig erheben wir eine Teilnahmegebühr von 49 Euro pro Person.
Ihre BWLC Braschoß & Coll. Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft,
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kinnart, Steuerberaterin