• Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Aktuelle Blogbeiträge
BWLC: Steuerberatung - Rechtsberatung - Unternehmensnachfolge - Wirtschaftsprüfung
BWLC Steuerberater, Unternehmensnachfolge, Rechtsanwälte
  • Start
  • Die BWLC
    • BWLC im Portrait
    • BWLC Gruppe
    • BWLC Geschäftsführung
    • BWLC Kooperationspartner
  • Steuerberatung
    • Steuerberatung
    • Digitale Buchhaltung
  • Steuergestaltung/M&A
  • Unternehmensnachfolge
  • Karriere
  • BWLC Standort / Kontakt
  • Vorträge & Infos
  • Menü Menü

Digitalisierung von kaufmännischen Prozessen

Steuerberatung

Digitale Steuerberatung – Digitalisierung Ihrer kaufmännischen Prozesse – etwa beim Rechnungswesen, in der Personalwirtschaft oder bei der Datenhaltung

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Gerade im Bereich der Steuerberatung ergeben sich dabei neue Chancen und Möglichkeiten. Gesetzliche Vorgaben schaffen den Rahmen, Unternehmensabläufe unserer Mandanten zu digitalisieren und manuelle Prozesse abzulösen.

Die Digitalisierung verkürzt Prozesse: z.B. mit dem Smartphone die Finanzlage, die Kasse oder die Lohnauswertung des Unternehmens checken. Die Belege im Unternehmen behalten und doch für den Steuerberater verfügbar haben. Alle Vorgänge sofort finden ohne in diversen Ordnern zu blättern. Das sind die großen Vorteile von „Unternehmen online“, dem zeitgemäßen Tool für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen den Mandanten und dem Steuerberater.

Ihre Vorteile der digitalen Steuerberatung:

  • Zeitnahe und zeitsparende Buchhaltung ohne Doppelerfassungen und unnötige Kopien
  • Jederzeit und überall Zugriff auf digitale Belege, Unternehmensdaten und betriebswirtschaftliche Auswertungen – Informationen stehen in Echtzeit zur Verfügung
  • Originalbelege bleiben im Haus
  • Datentransport ohne Porto-, Versand- oder Fahrtkosten
  • Zugriff auf eine stets aktuelle Offene-Posten-Liste
  • Volle Ausnutzung von Zahlungsfristen und Verbesserung der Liquidität
  • Effizientere Steuerung Ihres Unternehmens
  • Datensicherheit durch Speicherung der Belege im DATEV-Rechenzentrum
  • Platzsparende Archivierung der digitalen Belege

Digitale Buchführung – ersetzendes Scannen

Profitieren Sie von den digitalen Angeboten rund um die Buchführung. Originale Buchungsbelege müssen nicht länger in Papierformat in Ihrem Unternehmen aufbewahrt werden. Nutzen Sie dafür das Ersetzende Scannen. Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich – man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb.

Sie möchten Ihre Prozesse digitalisieren oder haben Fragen zur digitalen Steuerberatung?

Die BWLC Steuerberater/innen stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an unter 02208 9464-0 oder schreiben uns eine Mail an

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.

 

 

Schlagworte: Digitale Steuerberatung, Digitalisierung, Steuer digital, Steuerberatung
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
https://www.bwlc-steuerberater.de/wp-content/uploads/litho_unterseiten_hbt-berater.jpg 300 1200 bwlcA https://www.bwlc-steuerberater.de/wp-content/uploads/litho_logo_BWLC-Gruppe_kl-300x73.png bwlcA2019-06-04 14:56:322022-01-19 11:30:12Digitalisierung von kaufmännischen Prozessen
Das könnte Dich auch interessieren
Steuerliche Risiken in der Unternehmensnachfolge frühzeitig erkennen Steuerliche Fehler in der Unternehmensnachfolge
Unternehmenswandel – Veranstaltung mit Keynote-Speakerin Nicola Fritze – 18.09.2019, Siegburg
BWLC Steuerberater in Köln, Bonn, Siegburg und Niederkassel - Vorträge zum Download Vorträge zum Download
Incentives für Ihre Beschäftigten – steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte
Zinssatz nach § 233a AO – die bessere Spardose?
Steuerliche Risiken in der Unternehmensnachfolge frühzeitig erkennen Steuerliche Fehlentscheidungen bei der Unternehmensnachfolge

Aktuelle Beiträge

  • Ein tolles Team entsteht, wenn man sich füreinander Zeit nimmt7. Juli 2026 - 13:02
  • Brückenchaos Bonn oder Karriereglück?
    Brückenchaos Bonn oder Karriereglück?23. Juni 2026 - 15:45
  • Berliner Testament
    Optimierung Berliner Testament12. Mai 2026 - 16:23
  • Veranstaltung Unternehmensnachfolge meistern
    Einladung zur Veranstaltung „Unternehmensnachfolge meistern“12. Mai 2026 - 14:48
  • Share Deal vs. Asset Deal
    Share Deal vs. Asset Deal19. März 2026 - 16:30
  • Mittelstandsgrillen
    Mittelstandsgrillen in der BWLC Lounge19. März 2026 - 15:45
  • Veranstaltung Mittelstandsgrillen
    Einladung zur Veranstaltung Mittelstandsgrillen2. März 2026 - 15:47
  • Nils Ruttkamp, Rechtsanwalt der BWLC GmbH - Umstrukturierung Einzelunternehmen in GmbH
    Umstrukturierung eines Einzelunternehmens in eine GmbH2. März 2026 - 14:05
  • BWLC Afterwork
    BWLC Afterwork – gute Gespräche in entspannter Atmosphäre11. Februar 2026 - 13:25
  • Steuerliche Risiken in der Unternehmensnachfolge frühzeitig erkennen
    Steuerliche Fehler in der Unternehmensnachfolge4. Februar 2026 - 13:21

Kategorien

  • Aktuelle Blog-Beiträge (108)
  • Arbeiten bei BWLC (6)
  • Corona-Virus (18)
  • Erbschaft (12)
  • Leistungen BWLC Gruppe (6)
  • Netzwerk Nachfolge (3)
  • Referenzen BWLC (1)
  • Rückblicke Veranstaltungen (14)
  • Stellenangebote (1)
  • Steuerberatung (14)
  • Unternehmensnachfolge (26)
  • Veranstaltungen (55)
  • Veröffentlichungen/Publikationen (5)
  • Vorträge – Seminare – Workshops – Von Experten profitieren (7)

Stellenangebote / Karriere-Informationen

Unsere Stellenangebote und Karriere-Informationen sehen Sie hier

Mandanteninformation

Themenübersicht

Steuer-Erklärvideos Taxplain

BWLC AFTERWORK

BWLC Afterwork

BWLC AFTERWORK – Willkommen in der BWLC Lounge

 

Kontakt

BWLC GmbH
Steuerberater – Rechtsanwälte

Otto-von-Guericke Straße 1
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 1721-0
Telefax: 02241 68410

Inhalt

  • Start
  • Die BWLC
  • BWLC Gruppe
  • Steuerberatung
  • Steuergestaltung/M&A
  • Unternehmensnachfolge
  • Karriere
  • Vorträge & Infos

Mandanteninfo

    
    • Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
    • Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
    • Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
    • Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
    • Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Newsletter

Hier können Sie den monatlichen E-Mail-Newsletter abonnieren.

Beiträge

  • Ein tolles Team entsteht, wenn man sich füreinander Zeit nimmt
  • Brückenchaos Bonn oder Karriereglück?
  • Optimierung Berliner Testament
  • Einladung zur Veranstaltung „Unternehmensnachfolge meistern“
  • Share Deal vs. Asset Deal
© 2025 - BWLC Steuerberater
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Link to: Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin – Artikel im Magazin der Andheri Hilfe Punkt.um Link to: Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin – Artikel im Magazin der Andheri Hilfe Punkt.um Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin – Artikel... Link to: Netzwerktreff Steuerberater – Herausforderungen gemeinsam lösen Link to: Netzwerktreff Steuerberater – Herausforderungen gemeinsam lösen Netzwerktreff Steuerberater – Herausforderungen gemeinsam lösen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Einwilligung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}