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Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin – Artikel im Magazin der Andheri Hilfe Punkt.um

Veröffentlichungen/Publikationen

ERBSCHAFTS-FUNDRAISING

Die Dinge regeln, die einem wichtig sind

„Es ist eine große Lebensaufgabe zu sterben“, schreibt Hildegard Willmann, Autorin des Buches „Trauer: Forschung und Praxis verbinden“.

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich von allein mit dem Thema, so ihre Erfahrung. Die Frage, was einmal kommt, wenn sich die Tür des Lebens schließt, verunsichert oft, denn niemand kann sie wirklich beantworten. Doch die Planung, was von unserem Leben bleiben soll, liegt in unserer Hand: Wir können selbst darüber entscheiden.

Viele Menschen haben sich zeitlebens für andere eingesetzt. Sie wollen auch über ihr Lebensende hinaus Gutes bewirken. Darum ist es ihnen wichtig, mit ihrem Nachlass dazu beizutragen, dass sich Not leidende Menschen ein Leben in Würde aufbauen können. Ein Expertin-Interview.

Frau Winand, warum ist es so wichtig, seinen Nachlass zu regeln?

RA Winand: Wenn ich nichts regele, dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Und das ist oft nicht das Gewünschte. In Zeiten, in denen Familien auseinanderbrechen, Ehen geschieden werden und viele Menschen überzeugt als Single leben, wird riskiert, dass das Erbe in die falschen Hände gerät. Stellen Sie sich zum Beispiel folgende Konstellation vor: Ein vermögender Mann, der mit seiner Lebensgefährtin zusammenlebt und keine eigenen Kinder hat, ist mit seinen Eltern zerstritten. Er verstirbt plötzlich bei einem Autounfall. Ohne Testament erben nun automatisch die Eltern als gesetzliche Erben sein gesamtes Vermögen. Die Lebensgefährtin, die der Verstorbene sehr liebte, muss innerhalb kurzer Zeit aus dem Haus des Verstorbenen ausziehen und hat keinerlei Ansprüche auf die Hinterlassenschaften des Verstorbenen. Deshalb ist es immer ratsam, dasjenige zu regeln, was einem selbst wichtig ist.

Kein einfacher Schritt für viele Menschen. Aus Ihrer Erfahrung: Was ist der Grund, warum viele Menschen dem Thema Nachlassregelung aus dem Weg gehen?

RA Winand: Nun ja, kaum jemand beschäftigt sich gerne mit seinem eigenen Tod. Und zudem vertrauen die meisten Deutschen auf das Gesetz oder auf den Spruch aus dem Volksmund „Alles verjubelt, nichts verschenkt – das ist das beste Testament.“ Doch dass das nicht immer der beste Rat ist, zeigt schon obiges Beispiel.

Welches Erlebnis hat Sie in Ihrem Berufsalltag persönlich am meisten bewegt?

RA Winand: Besonders tragisch finde ich formunwirksame Testamente, da hier der Verstorbene ja glaubte, alles richtig geregelt zu haben. Dann zusehen zu müssen, dass aufgrund eines Formfehlers doch die gesetzliche Erbfolge eintritt, trifft die eigentlich Bedachten hart. Diese Falle findet man leider sehr häufig – neben solchen, in denen handschriftlich verfasste wirksame Testamente „nicht aufgefunden werden“.

Was empfehlen Sie Menschen, die darüber nachdenken, ob sie ihren Nachlass einer gemeinnützigen Organisation wie der ANDHERI HILFE zugutekommen lassen möchten?

RA Winand: Meist haben die Menschen neben dem Wunsch, mit ihrem Vermögen etwas Gutes zu bewirken, auch eigene Bedürfnisse und Wunsche, die bedacht werden sollten. Hier ist eine gute Beratung unabdingbar. Ich empfehle, mit der jeweiligen Organisation Kontakt aufzunehmen und ein gemeinsames Zielgespräch zu führen.

Und wenn ich es mir anders überlege: In welchem Abstand sollte ich meine Entscheidung überprüfen?

RA Winand: Ratsam ist, ein Testament alle 1-2 Jahre auf seine Aktualität zu überprüfen und ggfs. an neue Lebenssituationen anzupassen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person: Katharina Winand ist geschäftsführende Rechtsanwältin bei der Kanzlei BWLC Rechtsanwälte in Niederkassel und zugleich zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner Harald Braschoß, welcher sein Fachwissen zu den steuerrechtlichen Aspekten einbringt, berät Frau Winand die ANDHERI HILFE im Bereich unterschiedlicher Nachlassregelungen. Sie stehen als Referenten auch bei Informationsveranstaltungen Rede und Antwort.

Ihre Anliegen sind unser Auftrag! Gern begleiten wir Sie in Ihren Überlegungen, wie sich Ihr Mitempfinden, Ihre Solidarität mit den Ärmsten über Ihre Lebenszeit hinaus weiterfuhren lasst – sei es durch Ihr Erbe, ein Vermächtnis oder eine (Zu-)Stiftung. Ob Sie Kindern in Not eine Zukunftschance, blinden Menschen das Augenlicht schenken wollen oder ob Sie unterprivilegierten Frauen zu Würde und Recht verhelfen möchten.

Gerne stehen wir Ihnen auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Elvira Greiner, 1. Vorsitzende der ANDHERI HILFE, Kontakt: , Telefon: 0228 926525-33.

Katharina Winand, Rechtsanwältin, Testamentsvollstreckering

Schlagworte: Erbschaft, Erbschafts-Fundraising, Katharina Winand, Rechtsanwalt, Testament
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