BERLINER TESTAMENT und Unternehmensnachfolge
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, in dem sie gemeinsame erbrechtliche Verfügungen von Todes wegen treffen mit dem Ziel, dass das gemeinsame Vermögen zunächst auf den überlebenden Ehegatten und nach dessen Ableben auf einen / mehrere gemeinsam bestimmte Dritte übergehen soll. Hieraus folgt für die Unternehmensnachfolge:
- Beim Ableben des Unternehmers geht das Unternehmen (Anteile des Unternehmens) zusammen mit dem Gesamtvermögen auf den überlebenden Ehegatten über.
- Da für die Erbfolge des Unternehmens nicht entscheidend ist, wer der Erbe ist, sondern ob der Erbe des Unternehmens die für die Führung des Unternehmens richtige, d.h. geeignete Person ist, steuert das Berliner Testament in vielen Fällen die Unternehmensnachfolge in die falsche Richtung, da die Ehefrau bzw. der Ehemann des verstorbenen Unternehmens in vielen Fällen zu Lebzeiten keinerlei Bezug zum Unternehmen und dessen Führung hatte.
- Deshalb muss das Berliner Testament bezüglich des Unternehmensvermögens
- eine Abänderungsmöglichkeit dahingehend beinhalten, dass der Ehegattenerbe abweichend von der Schlusserbenbestimmung einen bestimmten Erben zum Unternehmensnachfolger bestimmen kann (z.B. Sohn / Tochter, der/die schon im Unternehmen tätig ist)
- ein Vorausvermächtnis bezüglich des Unternehmensvermögens zugunsten des Abkömmlings beinhalten, der als geeigneter Nachfolger in Frage kommt
oder besser
-
- stattdessen die Unternehmensnachfolge lebzeitig regeln
Sie haben Fragen zum Berliner Testament? Rufen Sie uns gerne an unter 02208 9464-0 oder schreiben uns an