Rechtssicher handeln

Veranstaltung Unternehmensnachfolge

Rechtssicher handeln bei der Gestaltung von Verträgen, Vollmachten und Testamenten, so der Titel der Veranstaltung des Vereins Die Nachfolgeexperten e.V. vom 17.11.2021 in Niederkassel

Die Referentinnen Katharina Winand (BWLC Rechtsanwälte) und Monika Essers (Busch Essers Rechtsanwälte Partnerschaft) gaben Empfehlungen, wie Verträge, Vollmachten und Testamente gestaltet und angepasst werden sollten, um Risiken abzuschwächen und negative Folgen zumindest künftig möglichst zu vermeiden.

Diese wichtigen Themen, die uns alle betreffen, zeigten bei den Gästen großes Interesse und Beratungs- und Informationsbedarf.

Wie reagiert man derzeit am besten auf die schwierige Situation der Materialknappheit und teilweise extremen Preiserhöhungen? Wie ist die Rechtslage, wenn man nichts Besonderes vertraglich vereinbart hat? Bestehen Möglichkeiten, sich vertraglich abzusichern?

Grundsätzliche Handlungshinweise gab die Rechtsanwältin Monika Essers:

Problem der Nichterfüllung / Schadenersatz wegen Lieferverzögerungen, -ausfall

  1. Für Altverträge: Prüfen, was vereinbart ist ggfs. nachverhandeln
    • Höhere Gewaltklausel
    • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  2. Für Neuverträge
    • Angebote befristen im Hinblick auf Preis und Lieferzeit
    • vertragliche Regelungen zum Preis, z.B. Tagespreis oder Berechnung, bestimmte Grundlagen für Werkstoffe vorausgesetzt
    • Anpassung AGB`s
    • Lieferfristen, vorbehaltlich der Selbstbelieferung, 6 Wochen ab Lieferung/Eingang der Ware bei uns, auch im nichtkaufmännischen Verkehr wirksam

Was ist im Hinblick auf einen Unternehmensverkauf derzeit vor dem Corona-Hintergrund besonders zu beachten? Kaufpreis? Gewährleistung?

Lösungen für Gewährleistung

  • Über alle entscheidenden Umstände aufklären, ansonsten Haftung
  • Alle Gewährleistungen im Einzelfall ansehen und einschränken
  • Ausdrückliche Coronaklauseln, für den Geschäftsbetrieb in dieser Zeit, falls eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurde

Sie haben weitere Fragen zur rechtssicheren Vertragsgestaltung? Die Rechtsanwältin Monika Essers von busch.pro steht Ihnen zur Seite. Schreiben Sie uns an oder rufen an unter 02208 9464-0.

Unsere zweite Referentin Katharina Winand, Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ist Expertin im Thema Erbschaft/Testament und referiert zum Thema Unternehmertestament – der erste Schritt in die Sicherung Ihres Lebenswerkes…

Die wichtigsten Ziele bei Erbfolge im Unternehmen

  • Sicherung des Unternehmensbestandes durch Bestimmung des richtigen Nachfolgers.
  • Schutz des Unternehmens vor zu hohen finanziellen Belastungen durch den Erbfall.
  • Konfliktvermeidung zwischen den Erben; wesentlich dafür ist neben der klaren Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände und der möglichst gerechten Verteilung auch die Festlegung von Bewertungsmaßstäben bei Ausgleichs- oder Anrechnungsverpflichtungen.
  • Sicherstellung und Altersversorgung des jeweils überlebenden Ehegatten.

Was passiert nach dem Tod des Gesellschafters

Ohne Regelung eines bestimmten Nachfolgers entstehen bei Einzelunternehmen, GbR´s und OHG`s Erbengemeinschaften mit der meistens nicht vermeidbaren Folge von Blockaden in den betrieblichen Entscheidungen, da bei Erbengemeinschaften das Einstimmigkeitsgebot besteht.

Freiberuflern:
Ein Einzelunternehmen ist vererblich – hier muss testamentarisch bestimmt werden, wer das Unternehmen fortführen soll, damit unter den Erben kein Streit entsteht.

GbR:
Durch den Tod des Gesellschafters wird die Gesellschaft aufgelöst, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt! Deshalb muss in GbR-Verträge unbedingt eine Regelung aufgenommen werden.

OHG / KG:
Hier wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt gem. Gesetz. Wichtig sind Regelungen im Gesellschaftsvertrag durch Nachfolgeklauseln.

GmbH:
Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich frei vererblich, fallen also in den Nachlass. Hier ist anhand des Gesellschaftsvertrages zu prüfen, ob nach dem Tod des Erblassers ein Einziehungsrecht besteht. Die Abfindung an den Erben kann deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Anteils liegen.

Partnerschaftsgesellschaft:
Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft sind grds. nicht vererblich. Bei Tod eines Partners scheidet dieser aus der Gesellschaft aus und sein Anteil geht an die anderen Partner über. Allerdings fällt der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben in den Nachlass und wäre auszuzahlen an die Erben. Dies lässt sich aber ausschließen im Gesellschaftsvertrag!

Die wichtigsten zu regelnden Maßnahmen sind:

  • Erstellung eines professionellen Testamentes
  • Abstimmung des Testamentes mit den entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag
  • Aufbewahrung des Testamentes an einem sicheren Ort
  • Erstellung von Vollmachten, die den Fortbestand des Unternehmens sichern / Vorsorgevollmacht
  • Optimal ist die lebzeitige Übertragung mit Versorgungsvereinbarung zugunsten des Übergebers und seines Ehegatten (Rente, Nießbrauch)

Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Teilungsanordnung
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Anordnung von Auflagen
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsansprüche

Sie haben Fragen zu Vollmachten sowie zur Testamentsgestaltung? Rufen Sie uns sehr gerne an unter 02242/913730 oder schreiben uns an .