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Rendezvous mit dem Tod

Aktuelle Blog-Beiträge, Erbschaft

Rendezvous mit dem Tod – Das Beste hoffen, aber auf alles vorbereitet sein!

Katharina Winand, Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin informiert zu den Themen „Testamentsgestaltung“ und „Vorsorgevollmachten“. In ihrem Beitrag schreibt sie darüber, warum Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen so wichtig sind.

Jeder Mensch ist täglich Risiken und Gefahren ausgesetzt, welche ihn plötzlich und unerwartet aus dem gewohnten Leben reißen können. Für diesen Fall ist es wichtig, die Personen, denen Sie am meisten vertrauen und zutrauen, umfassend und rechtssicher zu bevollmächtigen, so dass diese dann die Geschäfte für eine Zeit oder auf Dauer nahtlos und ohne Probleme weiter führen können. Und genau das tun, was Sie gewollt hätten! Dies sowohl bezogen auf Ihre Rechtsgeschäfte im privaten und beruflichen Bereich, als natürlich auch für Ihr persönliches Wohlergehen. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen helfen den Bevollmächtigten, die Dinge so zu regeln, wie Sie dies gewünscht hätten.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtige entscheidet anstelle des infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Eine solche Vorsorgevollmacht muss sich nicht unbedingt auf alle denkbaren Angelegenheiten beziehen, vielmehr kann sie auch auf bestimmte An-gelegenheiten begrenzt werden, z.B. auf die Vertretung in finanziellen Dingen.

Wenn Sie niemandem vollumfänglich vertrauen oder verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche für besonders geeignet halten, können Sie mehrere Bevollmächtigte für bestimmte Bereiche einsetzen. Oder Sie benennen zwei Bevollmächtigte, die nur gemeinsam handeln können. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, einen Kontrollbevollmächtigen zu bestimmen, der die Befolgung Ihrer Anweisungen kontrolliert.

Die Vollmacht sollte sicher und gut auffindbar hinterlegt werden. Wichtig ist, dass die Bevollmächtigten wissen, wo sie im Notfall die Dokumente finden. Es ist die Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer anzuraten. Dort werden auf Wunsch alle privaten und notariellen Verfügungen registriert. Den Inhalt des Zentralen Vorsorgeregisters können Betreuungsgerichte deutschlandweit rund um die Uhr und selbst in Eilfällen einsehen. Hierzu sind sie im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht auch verpflichtet. Auf diese Weise wird Betreuungsgerichten ermöglicht, Vorsorgeverfügungen schnell und unkompliziert aufzufinden und
Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen aufzunehmen. So werden auch unnötige Betreuungen vermieden. Mit einer Patientenverfügung äußern Sie einen klaren Willen, wie die behandelnden Ärzte verfahren sollen, wenn eine Situation eintritt, in der Sie nur noch mithilfe medizinischer Apparate am Leben erhalten werden können.

Dabei müssen Sie aber nicht jede lebensverlängernde Behandlung ablehnen. Sie können auch bestimmte Behandlungen nur eingeschränkt zulassen. Sie können in der Verfügung bestimmen, was in welchem Zustand passieren soll.

Zur Person:

Katharina WinandKatharina Winand ist geschäftsführende Rechtsanwältin bei der Kanzlei BWLC Rechtsanwälte in Niederkassel und zugleich zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Gemeinsam mit ihren Kollegen Dipl.-Kfm. Harald Braschoß – Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) und Dipl.-Volkswirt Lars Klebula – Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Testamentsvollstrecker (AGT), berät Frau Winand im Bereich unterschiedlicher Nachlassregelungen.

 

 

 

Sie haben Fragen zur Testamentsgestaltung und Vorsorgevollmachten? Unsere Rechtsanwältin Katharina Winand erreichen Sie per Mail: oder telefonisch in Hennef unter 02242 913730

Schlagworte: Testament
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